Verbraucherkredite – Neue Regeln durch die EU-Verbraucherkreditrichtlinie

Wie die Marktbeobachtung von Steria Mummert Consulting festgestellt hat, sind kleine Banken mit der fristgerechten Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie überfordert. Dabei ist es für Kunden wichtig, dass die Regeln rechtzeitig greifen, damit die Kreditvergabe endlich transparenter, und damit für den Kunden nachvollziehbarer, wird.

„Fristende: Neue Richtlinie zu Verbraucherkrediten überfordert kleine Banken

Deutsche Kreditinstitute haben nur noch drei Monate Zeit, die EU-Verbraucherkreditrichtlinie umzusetzen und die Darlehensvergabe transparenter zu gestalten. Viele kleine Institute werden aber nicht alle Vorgaben fristgerecht zum 11. Juni erfüllen. Die Unternehmen haben beispielsweise ihre IT-Abteilungen erst jetzt damit beauftragt, die Systeme an die neuen Anforderungen anzupassen. Dabei hätten sie für die fristgerechte Umsetzung mindestens sechs bis acht Monate Vorlaufzeit benötigt. Bei größeren Banken trieben dagegen spezielle Projektteams die Vorbereitungen intensiv voran. Sie können deshalb bereits erste Praxistests durchführen. Das ergibt eine aktuelle Marktbeobachtung von Steria Mummert Consulting.

Die EU-Richtlinie soll die Kreditvergabe für Verbraucher nachvollziehbar machen. Das ist aber mit erheblichem Aufwand verbunden. Die Banken müssen ihre Kunden nicht nur besser informieren, sondern beispielsweise Werberichtlinien verschärfen und neue Kündigungsauflagen erfüllen. Zudem ist eine Anpassung entlang des gesamten Kreditprozesses erforderlich – besonders in den Bereichen Recht, Organisation und IT. Die strengeren Vorschriften gelten jedoch nicht nur für Verbraucherkredite, sondern auch für andere Geschäftsbereiche mit Darlehensbezug, wie etwa das Leasinggeschäft. Insbesondere kleinere Banken haben das bei ihrer Umsetzung allerdings unterschätzt.

Die Unternehmen konzentrieren sich jetzt in erster Linie darauf, Basisanforderungen zu erfüllen. Dazu gehört beispielsweise, vor Vertragsabschluss alle relevanten Informationen in einem europaweit einheitlichen Formular bereitzustellen. Andere Anforderungen, wie bestehende Kreditverträge an die neuen Bedingungen anzupassen, werden die Institute erst nachträglich umsetzen können. Wenn die Darlehensvergabe weniger transparent ist als bei anderen Banken, riskieren sie jedoch die Zufriedenheit ihrer Kunden.

„Diese Häuser sollten eine Prioritätenliste anlegen, welche Anforderungen sich nicht mit manuellen Behelfslösungen erfüllen lassen und sofort vollständig umgesetzt werden müssen – wie beispielsweise die Informationspflicht bei Kontoüberziehungen“, sagt Thomas Saalmüller, Bankexperte bei Steria Mummert Consulting. „Verfügen die Banken über eine solche Liste, wissen sie genau, in welcher Reihenfolge sie bis zum Inkrafttreten des Gesetzes vorgehen müssen.“

Doch auch für Banken, die frühzeitig begonnen haben, dürften die nächsten Wochen noch einmal hektisch werden. Der Grund: Der Gesetzgeber hat den genauen Wortlaut der Widerrufsbelehrung, ein wichtiger Bestandteil des Kreditvertrags, noch nicht festgelegt. Bis dahin bietet die Vorabversion Orientierung. Es werden zwar keine Überraschungen erwartet. Aber selbst wenn sich zwei oder drei Wörter ändern, müssen die Institute nachbessern. Dazu gehört, Formulare und andere betroffene Dokumente noch einmal zu überarbeiten und die IT-Systeme anzupassen. „Haben die Institute gute Vorarbeit geleistet, dürfte sie der ausstehende Beschluss aber nicht aus der Bahn werfen. Im Gegenteil: Sie können jetzt Praxistests durchführen und ihre Arbeit der letzten Monate auf Herz und Nieren prüfen. Bis Juni bleibt ihnen dann noch Zeit für eventuelle Nachbesserungen“, so der Experte.

Hintergrundinformationen

Ab dem 11. Juni 2010 gelten in Deutschland umfangreiche Neuregelungen für die Vergabe von Krediten an Privatkunden. Banken und Sparkassen sind unter anderem verpflichtet, ihren Privatkunden künftig eine Reihe zusätzlicher Informationen zukommen zu lassen – wie beispielsweise ein europaweit einheitliches Formular, das vor Vertragsabschluss ausgehändigt werden muss. Weitere wichtige Neuerungen sind verschärfte Richtlinien für Werbung sowie veränderte Kündigungsauflagen im Bestandsgeschäft.“

Quelle Pressemitteilung: Steria Mummert Consulting