Rettung per Eilgesetz – Einigung beim Rettungsprogramm für Banken
Einfach ging es nicht über die Bühne. In den letzten Tagen wurde viel diskutiert zwischen Bund und Ländern über das Rettungsprogramm in Höhe von 500 Milliarden Euro. Heute aber verabschiedeten Bundestag und Bundesrat per Eilgesetz das Rettungspaket, um der Finanzwirtschaft in unserem Land wieder Stabilität zu geben. In der folgenden Darstellung sind sehr gut die Bereiche erkennbar, in die eingegriffen werden soll. Es ist eine Art „Rund-um“-Paket, das Bund und Länder da beschlossen haben. Wenn sie greifen, wird das Rettungsprogramm der Finanzwirtschaft einen Schub nach oben geben, wie man sich ihn vielleicht kaum ausmalen kann. Gerade auch an dem System der Einlagensicherung wurde gearbeitet. Damit Geldanlage und Sparen wieder so sicher werden wie früher und das angelegte Geld auch wirklich in den eigenen Taschen bleibt.
Das Stabilitätsprogramm, das insgesamt 500 Milliarden Euro ausmacht, verteilt sich auf drei verschiedene Teilbereiche der Finanzwirtschaft.
1. Staatliche Garantien in Höhe von 400 Milliarden Euro
2. Beteiligungen des Staates an den Geldinstituten in der Höhe von 80 Milliarden Euro. Die Staatsbeteiligungen erfolgen entweder als Aktien oder durch stille Einlagen.
3. Für den möglichen Ausfall von Bürgschaften Kredite in der Höhe von 20 Milliarden
Finanziert wird das Ganze aus dem Finanzmarktstabilisierungsfonds. Dieser ist nicht unmittelbar an den Haushalt angegliedert, sondern ist eine Rücklage des Bundes, der nun zum Greifen kommt.