Verivox Zusammenarbeit mit Teldafax doch nicht wettbewerbswidrig?
Teldafax-Pleite hinterlässt einen Scherbenhaufen
Die Gerüchte um das Verbraucherportal Verivox nehmen kein Ende. Doch war die Zusammenarbeit von Verivox mit dem inzwischen insolventen Energieversorger Teldafax wirklich wettbewerbswidrig, oder hat Verivox „ganz normal“ gehandelt?
„Verivox weist Vorwürfe einer wettbewerbswidrigen Zusammenarbeit mit Teldafax zurück
Verivox weist Anschuldigungen zurück, denen zufolge das Verbraucherportal dem Energieversorger Teldafax wettbewerbswidrig Vorteile eingeräumt haben soll. Verivox hat Teldafax weder Informationen über Preisänderungen von Wettbewerbern weitergeleitet, noch hat Verivox Teldafax oder andere Anbieter im Ranking seines Tarifrechners bevorzugt.
Darüber hinaus stellt Verivox fest, dass aus dem Zahlverhalten von Teldafax nicht auf eine bevorstehende Insolvenz geschlossen werden konnte. Verivox hat erst durch Spekulationen in verschiedenen Medien Kenntnis von diesbezüglichen Vermutungen erhalten.
Den Aussagen in den verschiedenen Medienberichten widerspricht Verivox in aller Form und weist ausdrücklich darauf hin, dass die Grundlage für die Berichterstattung ein anonymes Papier ist, das schon vor geraumer Zeit immer wieder gezielt an einige Medien verschickt wurde. Deshalb wurde bereits am 28.02.2011 bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt a.M. Strafanzeige und Strafantrag wegen Verleumdung gegen Unbekannt gestellt. Der Teldafax-Insolvenzverwalter hat bis heute keinen Kontakt zu Verivox aufgenommen.
Verivox sorgt als unabhängiges Verbraucherportal für Markt- und Preistransparenz und hilft den Verbrauchern anbieterunabhängig beim Wechsel des Energieanbieters. Darüber hinaus informiert Verivox die Verbraucher umfassend durch Branchennachrichten, Ratgeber, Studien und Kundenbewertungen direkt im Tarifrechner.
Verivox erhält bei erfolgtem Anbieterwechsel eine branchenübliche Provision für seine Dienstleistungen beim Anbieterwechsel. Auf die Reihenfolge im Tarifrechner haben diese Provisionen keinen Einfluss. Der Verivox Tarifrechner arbeitet nach rein mathematischen Kriterien. Selbstverständlich gilt dies auch für Tarife von Versorgern, die kein Partner sind und keine Provision für einen Anbieterwechsel zahlen.
Verivox hat erstmals durch verschiedene Presseberichte im Oktober 2010 von angeblichen Zahlungsschwierigkeiten bei Teldafax gehört. Daraufhin hat sich Verivox umgehend mit Teldafax und der Bundesnetzagentur als Aufsichtsbehörde in Verbindung gesetzt. Die Bundesnetzagentur hat zu diesem Zeitpunkt laut Medienberichten keine Unregelmäßigkeiten bei Teldafax feststellen können und diese Aussage auch gegenüber Verivox bestätigt.
Verivox hat bereits im Januar 2011 die Teldafax-Tarife mit hohen Kautionen aus dem Rechner entfernt, weil Teldafax sein Tarifsystem umgestellt hat und die Tarife nicht mehr den Verbraucherschutzrichtlinien entsprachen. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Bundesnetzagentur als Aufsichtsbehörde noch keinerlei Maßnahmen ergriffen. Ab März 2011 hat Verivox dann alle Teldafax-Tarife mit Hilfe seines Verbraucherschutzfilters standardmäßig nicht mehr angezeigt.
Die in den Medienberichten angesprochenen Vorauskasse-Tarife sind in der Branche weit verbreitet. Auch zahlreiche Stadtwerke bieten derartige Tarife an. Verivox hat die Verbraucher jedoch stets auch auf die Risiken von Vorauskasse und Kautionen hingewiesen.
Verbraucher haben zudem vor dem Wechsel zu einem neuen Versorger durch zahlreiche Kundenbewertungen die Möglichkeit, sich umfassend über den ausgewählten Anbieter zu informieren. Außerdem behält sich Verivox bei massiven Beschwerden seitens der Verbraucher oder der Verbraucherverbände das Recht vor, einzelne Angebote mit Warnhinweisen zu kennzeichnen oder das Angebot als nicht unseren Richtlinien zum Verbraucherschutz entsprechend einzustufen oder – wie im Fall Teldafax – ganz aus dem Tarifrechner zu entfernen. Dies ist im Fall von Teldafax auch geschehen.
Zudem entwickelt Verivox seine Richtlinien zum Verbraucherschutz ständig unter Berücksichtigung der Marktentwicklungen, der Verbrauchererfahrungen und in Abstimmung mit Verbraucherzentralen fort. Erst Mitte August hat Verivox die Verbraucherschutz-Richtlinien für die Darstellung von Strom- und Gastarifen verschärft, insbesondere um Irreführungen bei Neukundenboni zu verhindern.“
Quelle Pressemitteilung: Verivox
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