SEPA-Lastschrift Vorteile und Nachteile des europäischen Lastschriftverfahrens

Das frühere Lastschriftverfahren wurde für Privatkunden im Februar 2016 abgeschafft. Ab August 2014 galt die Regelung bereits für Geschäftskunden, Unternehmen und Vereine. Bis zu diesem Zeitpunkt wurden Lastschriften von den Banken verwaltet. Durch die Abschaffung und vollständige Pflicht zur SEPA-Lastschrift hat sich dies geändert. Lastschriften, die heutzutage durchgeführt werden, müssen die Compliance-Standards des Single Euro Payments Area, des SEPA, erfüllen.

Vorteile der SEPA-Lastschrift

Das neue Lastschriftverfahren erfüllt die Standards, welche für den Zahlungsverkehr in der Europäischen Union, und den Ländern, die außerhalb der EU zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören, erforderlich sind. Die Lastschriftverfahren sind so nicht mehr je nach Land unterschiedlich geregelt, sondern über eine einheitliche Regelung. Dadurch ist es einfacher, länderübergreifende Lastschriften durchzuführen.

Der weitere Vorteil: für Lastschriften im SEPA-Verfahren muss ein Lastschriftmandat erteilt werden. Dies erfolgt an den Händler, Dienstleister oder Verein, der mittels des Lastschriftverfahrens Geld vom Konto des jeweiligen Privatkunden oder Geschäftskunden einziehen kann. Ohne ein solches Lastschriftmandat ist kein Einzug möglich. Dies soll auch davor bewahren, dass weiter Betrügereien über Lastschriften erfolgen, wie dies vorher oft der Fall war.

Der große Nachteil des SEPA-Lastschriftverfahren

Im alten Lastschriftverfahren wurden die Lastschriften in Deutschland von den Banken verwaltet. Dies ist nach der Umstellung auf die SEPA-Lastschrift nicht mehr der Fall. Die Lastschriften werden nun von den Unternehmen, Händlern, Vereinen und Dienstleistern verwaltet.

Das bedeutet: wer seine Lastschriften kündigen, oder sperren will, muss sich an den Lieferanten etc. wenden, welchem Sie die Erlaubnis für das SEPA-Lastschriftverfahren erteilt haben. Die Bank kann, da sie nicht mehr damit betraut ist, die Lastschriften nicht sperren. Der Kontoinhaber muss sich dafür an den Einzieher wenden, an den er das Lastschriftmandat erteilt hat. Eine Anfrage oder Bitte an die Bank, den jeweiligen Lastschrift-Einzieher zu sperren, bleibt deshalb erfolglos, da dies gar nicht mehr in den Händen der Bank ist, welche das Girokonto des betroffenen Kunden führt.

Was Betroffene tun können

Die SEPA-Lastschrift wird von Händlern und Co. verwaltet, unter nicht mehr wie die früheren Lastschriften über die Bank, von der das Geld vom jeweiligen Girokonto eingezogen wird. Um das Lastschriftmandat zu entziehen, muss direkt mit dem Unternehmen, Verein oder Händler Kontakt aufgenommen werden, dem das Mandat erteilt wurde.

Nicht immer beendet dieser den Geldeinzug vom Konto auch gleich. Es kann sein, dass trotzdem noch Zahlungen eingezogen werden. Möglicherweise auch solche, für die gar keine Gegenleistungen in Form von Waren oder Dienstleistungen erbracht wurden, oder Verträge bereits ausgelaufen sind. In diesem Fall gibt es nur einen Weg: das Girokonto komplett für Lastschriften zu sperren. Dann kann gar kein Geldeinzug erfolgen.

Aber: In diesem Fall können gar keine Geldeinzüge mehr erfolgen. Dies gilt dann auch für jene Lastschriften, die berechtigt erfolgen.

Fazit:

Die SEPA-Lastschrift ist vor allem für länderübergreifende Geldgeschäfte praktisch. Im Alltag zeigt sie jedoch auch ihre Tücken, seitdem die Verwaltung der Lastschrifteinzüge von den Banken in die Hände der Unternehmen, Händler und Co. abgegeben wurde.

Deshalb empfehlen Kritiker des SEPA-Lastschriftverfahrens nach wie vor, sich gut zu überlegen, ob ein solches Lastschriftmandat wirklich erteilt werden sollte. Oft gibt es andere Möglichkeiten, wie den Dauerauftrag oder Terminüberweisungen, anstatt der Teilnahme am Lastschriftverfahren.