Neues Verfahren zur Beantragung der Abwrackprämie verfassungswidrig?
Zumindest ist dieser Ansicht der ACE, der Auto Club Europa, Der Volker Lempp, Chefjurist des Clubs, sagte heute in Stuttgart: “Dass ab 30. März die Antragstellung nur noch elektronisch per online möglich sein soll, halten wir schlicht für verfassungswidrig”. Das ist eine klare Ansage des ACE. Ist nun möglicherweise gar mit einer Verfassungsklage seitens des Auto Club Europa zu rechnen?
Weiter gibt der ACE in einer Pressemitteilung zu der möglichen Verfassungswidrigkeit des neuen Antragsverfahrens der Abwrackprämie bekannt:
„Dadurch würden willkürlich und ohne sachliche Rechtfertigung ganze Bevölkerungsgruppen, insbesondere ältere Fahrzeugbesitzer, von der Vergünstigung ausgeschlossen, denen die Zugangsmöglichkeiten oder die erforderlichen Kenntnisse für diese Form der Antragstellung fehlten. “Diese Ungleichbehandlung wird auch nicht dadurch beseitigt, wenn beispielsweise Autoclubs oder Kfz-Händler, Anträge im Auftrag ihrer Kunden stellen”, sagte Lempp. Antragstellern werde zugemutet, als technisch rückständige “Bittsteller” aufzutreten, gewerbliche Händler würden ihre Dienstleistung möglicherweise in Rechnung stellen.
Nach Ansicht des ACE-Rechtsexperten können organisatorische Probleme bei der zuständigen Behörde die beabsichtigte neue Antragspraxis keinesfalls rechtfertigen. Es könne ernsthaft keinen Unterschied machen, in welcher Schriftform die Anträge mit den notwendigen Anlagen eingehen, ob per Brief, per Fax oder eben online. Wer eine dieser Möglichkeiten in korrekter Weise nutzt, habe die Voraussetzungen seines Anspruchs hinreichend dargetan und dementsprechend auch Anspruch auf eine korrekte behördliche Entscheidung. In anderen Verwaltungsbereichen sei dies schließlich nicht anders, so Lempp
Der ACE kündigte an, Clubmitgliedern, denen die Behörde eine herkömmliche Antragstellung verweigere, Rechtsschutz zu gewähren. Gleichzeitig empfahl der Club, Antragsteller sollten sich zur Abwehr möglicher wirtschaftlicher Nachteile nach Möglichkeit zunächst auf das neue Verfahren einlassen. Zugleich fo rderte der ACE vom Bundeswirtschaftsministerium, es solle die aufgebauten Hürden bei der Beantragung der Abwrackprämie unverzüglich beseitigen.“ (Quelle: ACE)
Weitere Informationen zum Thema neues Antragsverfahren für die Abwrackprämie finden Sie übrigens hier.
Nicht nur der Antrag könnte verfassungswidrig sein, sondern die gesamte “Abwrackprämie”. Die Bundesregierung arbeitet hier klar wettbewerbsverzerrend und bevorzugt die Automobilbranche.
Wir sind in Vorbereitung einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht.
Wir sind der Meinung, dass Frau Merkel ihren “Hut” nehmen sollte, denn jedes “abgewrackte Auto” ist lediglich ein vorgezogener Kauf. Was ist 2010??? Antwort: Der Mega-Gau!!!
Gruß aus Hamburg