Krankenkassenbeiträge 2016 Sonderkündigungsrecht wegen Beitragserhöhung und Zusatzbeitrag

Für das kommende Jahr erwarten Experten einen Anstieg der Krankenkassenbeiträge. 2016 wird es damit für viele gesetzlich Krankenversicherte noch teurer als bisher. Laut „Wirtschaftswoche“ werden die Versicherungsbeträge im Schnitt auf 15,7 Prozent ansteigen. Krankenversicherte, die von einer Beitragserhöhung betroffen sind, können dann von dem Sonderkündigungsrecht geltend machen.

Sonderkündigungsrecht wegen Beitragserhöhung der Krankenkasse

Erhöht Ihre Krankenkasse den Beitrag, haben Sie ein Recht, außerordentlich zu kündigen. Das Sonderkündigungsrecht gesteht ihnen dann eine Kündigungsfrist vom Erhalt des Briefes zur Beitragserhöhung bis zum Ende des Monats, auf den der Krankenkassenbeitrag erhöht würde.

Zu empfehlen ist es aber, der Krankenkasse die Kündigung direkt zu schicken, damit dies nicht vergessen wird. Danach ist die Suche nach einer neuen Krankenkasse wichtig, dies ist zum Beispie über einen Krankenkassenvergleich möglich.

Sonderkündigungsrecht wegen erstmaligem Zusatzbeitrag

Gleiches Recht wie bei der Erhöhung der Beiträge gilt, wenn die Krankenkasse erstmals einen Zusatzbeitrag erhöht. Hierfür gilt die gleiche Kündigungsfrist, wie bei der Erhöhung des Beitrags durch die Krankenversicherung.

Sonderkündigungsrecht wegen Erhöhung des Zusatzbeitrags

Wurde der Zusatzbeitrag bereits einmal erhoben, gilt das Sonderkündigungsrecht jedoch nicht mehr. Aber: erhöht die Krankenkasse den Zusatzbeitrag, hat der gesetzlich Krankenversicherte wieder das Recht, seinen Versicherungsvertrag zu kündigen, und zu einer neuen Krankenkasse zu wechseln.

18-Monats-Regel gilt bei Sonderkündigungsrecht nicht!

Während die Gesetzliche Krankenkasse bei einer ordentlichen Kündigung erst nach 18 Monaten Verbleib in einer neuen Krankenkasse gekündigt werden kann. Gilt dieser Zeitraum beim Sonderkündigungsrecht nicht.

Das heißt: erhöht Ihre Krankenkasse, bei der Sie noch keine 18 Monate lang Mitglied sind, und Sie haben keine Zusatzverträge über den normalen Versicherungsvertrag hinaus, den Beitrag, berechnet erstmals den Zusatzbeitrag, oder erhöht den Zusatzbeitrag. Können Sie trotzdem die Krankenkasse wechseln, die 18-Monats-Regel gilt dann gemäß des Sonderkündigungsrechts nicht.

Bei Kündigung der Krankenversicherung auf Sonderkündigungsrecht verweisen!

Wer seiner Krankenkasse eine außerordentliche Kündigung schickt, tut gut daran, im Kündigungsschreiben direkt auf das Sonderkündigungsrecht hinzuweisen.

Die Kündigung der Krankenkasse ist auch bei Nützen des Sonderkündigungsrecht auf das Ende des übernächsten Monats möglich. Dies entspricht der Frist der ordentlichen Kündigung, das Recht der außerordentlichen Kündigung berührt diese Frist nicht.

Wichtig: 3s ist dran zu denken, dass die neue Krankenkasse die Kündigungsbestätigung der bisherigen Krankenkasse benötigt. Und die alte Krankenkasse die Versicherungsbestätigung der neuen. Beides muss innerhalb der Kündigungsfrist bei der jeweiligen Krankenkasse eingehen, damit die neue Krankenversicherung wirklich besteht.