Kfz-Versicherung 2013 Sonderkündigungsrecht nutzen
Wann eine Autoversicherung außerordentlich gekündigt werden kann
Die Wechselzeit für die Kfz-Versicherung 2013 ist vorüber, nun kommen Autofahrer mit einer Jahresversicherung vom 1. Januar bis 31. Dezember nur noch via Sonderkündigungsrecht aus ihrem Versicherungsvertrag für die Kfz-Haftpflicht und die Kaskoversicherung raus. Doch wann kann eine Autoversicherung außerordentlich gekündigt werden kann und wann gilt das Recht zur Sonderkündigung nicht?
Beitragserhöhung in der Kfz-Versicherung führt zum Sonderkündigungsrecht:
- Wenn der Versicherungsschutz nicht auch entsprechend verbessert bzw. ausgeweitet wird.
- Wenn der Versicherungsbeitrag steigt, da sich die Typklasse geändert hat.
- Wenn der Versicherungsbeitrag steigt, da sich die Regionalklasse geändert hat. Als Ausnahme gilt hier jedoch der Punkt, wenn sich durch einen Umzug des Fahrzeughalters zugleich auch die Regionalklasse ändert.
- Wenn der Kfz-Versicherer die Vertragsbedingungen für die Autoversicherung ändert.
- Wenn ein Fahrzeugwechsel durchgeführt wird. Heißt: ein Auto wird abmeldet, ein neues Auto wird angemeldet, dann kann der Fahrzeughalter auch die Kfz-Haftpflicht und die Kaskoversicherung wechseln.
- Die Kfz-Versicherung kann auch nach dem Eintreten eines Schadensfalls gewechselt werden.
Aber: auch für das Sonderkündigungsrecht gibt es eine Frist, die zu beachten ist: eine außerordentliche Kündigung der Autoversicherung ist nur innerhalb eines Monats nach dem Erhalt der Beitragserhöhung oder dem Eintreten eines sonstigen Grundes möglich, danach ist das Recht zur Sonderkündigung wieder verwirkt.
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