Kfz-Versicherung 2013 Sonderkündigungsrecht nutzen

Wann eine Autoversicherung außerordentlich gekündigt werden kann

Die Wechselzeit für die Kfz-Versicherung 2013 ist vorüber, nun kommen Autofahrer mit einer Jahresversicherung vom 1. Januar bis 31. Dezember nur noch via Sonderkündigungsrecht aus ihrem Versicherungsvertrag für die Kfz-Haftpflicht und die Kaskoversicherung raus. Doch wann kann eine Autoversicherung außerordentlich gekündigt werden kann und wann gilt das Recht zur Sonderkündigung nicht?

Beitragserhöhung in der Kfz-Versicherung führt zum Sonderkündigungsrecht:

  • Wenn der Versicherungsschutz nicht auch entsprechend verbessert bzw. ausgeweitet wird.
  • Wenn der Versicherungsbeitrag steigt, da sich die Typklasse geändert hat.
  • Wenn der Versicherungsbeitrag steigt, da sich die Regionalklasse geändert hat. Als Ausnahme gilt hier jedoch der Punkt, wenn sich durch einen Umzug des Fahrzeughalters zugleich auch die Regionalklasse ändert.
  • Wenn der Kfz-Versicherer die Vertragsbedingungen für die Autoversicherung ändert.
  • Wenn ein Fahrzeugwechsel durchgeführt wird. Heißt: ein Auto wird abmeldet, ein neues Auto wird angemeldet, dann kann der Fahrzeughalter auch die Kfz-Haftpflicht und die Kaskoversicherung wechseln.
  • Die Kfz-Versicherung kann auch nach dem Eintreten eines Schadensfalls gewechselt werden.

Aber: auch für das Sonderkündigungsrecht gibt es eine Frist, die zu beachten ist: eine außerordentliche Kündigung der Autoversicherung ist nur innerhalb eines Monats nach dem Erhalt der Beitragserhöhung oder dem Eintreten eines sonstigen Grundes möglich, danach ist das Recht zur Sonderkündigung wieder verwirkt.