Hartz IV-Urteil: Die Bundesagentur für Arbeit meldet sich auch zu Wort
Die Bundesagentur für Arbeit muss sich zu dem Grundsatzurteil des Karlsruher Verfassungsgerichts äußern. Und tut dies auch dahingehend, dass klargestellt wird: Es wird keine rückwirkenden Zahlungen geben und auch nur in Ausnahmefällen eine Erhöhung der noch geltenden Regelleistungen. Wo die Agenturen für Arbeit da jedoch den Strich ziehen wollen zwischen Härtefall und Nicht-Härtefall ist jedoch nicht klar. Es ist deshalb sicherlich mit weiteren Hartz IV-Klagen vor den Sozialgerichten zu rechnen.
„BA zu dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Neuberechnung der ALG II Regelsätze
Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Höhe der Regelleistungen in der Grundsicherung hat keine Auswirkungen auf die laufenden Auszahlungen des Arbeitslosengeldes II (ALG II) Die derzeitigen Regelsätze bleiben bis zum Jahresende bestehen, bis dahin muss der Gesetzgeber eine Neuregelung treffen.
Es wird auch keine rückwirkende Festsetzung der Regelleistungen geben. Wenn der Gesetzgeber die Regelleistung neu festlegt, werden die Leistungen ab Januar 2011 automatisch angepasst. Eine neue Antragstellung ist nicht erforderlich.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes räumt ein, dass in besonderen Härtefällen ein laufender Bedarf geltend gemacht werden kann. Beratungsstellen haben daher bereits aufgefordert, entsprechende Anträge bei den Grundsicherungsstellen einzureichen. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) weist darauf hin, dass es sich nur um seltene Einzelfälle handeln wird, die als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden können.
Das Bundessozialgericht sieht zum Beispiel eine außergewöhnliche Belastung, wenn einem geschiedenen Elternteil Kosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit seinen Kindern entstehen. Einmalige Aufwendungen (Anschaffungen, Reparaturen) sind davon nicht betroffen. Dafür gibt es bereits entsprechende Regelungen.
Wir werden uns nun zeitnah mit dem Arbeitsministerium verständigen, in welchen Fällen wir besondere Bedarfe gewähren können. Ich möchte aber nochmals betonen, dass dies nach Meinung des obersten Gerichts nur seltene Ausnahmen und nicht die Regel sein werden. Wir werden aktiv vor Ort zu den möglichen Zusatzleistungen informieren, so Heinrich Alt, Vorstandsmitglied bei der Bundesagentur für Arbeit.“
Quelle Pressemitteilung: Bundesagentur für Arbeit