Die neuen Bürgergeldsätze 2024 kommen rechtzeitig

Zum 1. Januar kommenden Jahres werden die Grundsicherung-Regelbedarfe angepasst. Die neuen Bürgergeldsätze 2024 erhalten die Empfänger der Hilfeleistung nach SGB II rechtzeitig. Zum neuen Jahr werden erstmals die neuen Sätze für das Bürgergeld ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt automatisch und laut Bundesagentur für Arbeit in der korrekten Höhe. Ein neuer Antrag muss für den Erhalt der ab Januar 2024 höheren Regelsätze nicht gestellt werden.

Die neuen Bürgergeldsätze 2024

Der Regelbedarf erhöht sich zum 1. Januar 2024:

  • Für Alleinstehende um 61 auf 563 Euro
  • Für Paare je Partner von 451 Euro auf 506 Euro
  • Für Nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahren, die noch im Haushalt der Eltern leben, steigt der Bürgergeld Regelsatz zu 2024 auf 451 Euro
  • Für Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren steigt der Satz auf 471 Euro
  • Kinder von 6 bis 13 Jahren erhalten von Januar an 390 Euro
  • Für Kinder unter 6 Jahren werden monatlich 357 Euro ausgezahlt

Hier ->>> finden Sie die Bürgergeld Auszahlungstermine 2024.

Die Bescheide für die neuen Sätze für das Bürgergeld 2024

Die Bundesagentur für Arbeit weist heute darauf hin, dass die neuen Bescheide für das ab Januar höhere Bürgergeld ab Mitte Dezember 2023 verschickt werden. „Aufgrund der hohen Zahl kann der Versand der Bescheide bis in den Januar 2024 dauern. Sofern der Bewilligungsbescheid bis in das kommende Jahr dauert, muss kein neuer Antrag gestellt werden.“, schreibt die BA in ihrer aktuellen Pressemitteilung.

Zum Hintergrund:

Mit der Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2024 hatte das Bundeskabinett die neuen Bürgergeldsätze ab 2024 beschossen. Bei der Berechnung für die neuen Regelbedarfe kam dadurch zum Tragen, dass Preisentwicklungen durch diese Fortschreibungsverordnung früher berücksichtigt werden können. Dadurch werden die Bedarfe vorausschauend angepasst und nicht mehr rückwirkend.