Commerzbank und Anlageberatung – Schadensersatz für Rentnerin

Wie die Rechtsanwälte Witt Nittel, Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, heute mitteilen, muss die Commerzbank einer 85-jährigen Rentnerin Schadenersatz leisten. Wie das Landgericht Heidelberg laut der Kanzlei Witt Nittel entschieden hat, wurde der Seniorin im Jahre 2006 Zertifikate als vermeintlich sichere Geldanlage untergejubelt – nun wurde die Commerzbank zu Schadensersatz verurteilt.

Die Medieninformatiin der Rechtsanwälte Witt Nittel im Wortlaut:
Zertifikate zur Altersvorsorge nicht geeignet

Commerzbank muss 85-jähriger Rentnerin Schadenersatz leisten

– Heidelberg, den 1. März 2010 – Mit dem Slogan „Die Beraterbank“ warb die Dresdner Bank seinerzeit um das Vertrauen ihrer Kunden. Einer 85-jährige Rentnerin aus Heidelberg kam das Vertrauen teuer zu stehen: Rund 15.000 € Verlust brachten ihr hochriskante Zertifikate ein, eine Empfehlung ihres Bankberaters. Jetzt hat das Landgericht Heidelberg ihr diesen Betrag als Schadenersatz zugesprochen.

Die damals 82-jährige Frau verfügte Anfang des Jahres 2006 unter anderem über einen Betrag von 57.000,00 €, der zunächst auf einem Sparbuch und später in einem Geldmarktfonds sicher angelegt war. Die Sicherheit der Anlage war für sie besonders wichtig. Da sie lediglich über eine geringe Rente verfügte, wollte sie ihre Ersparnisse liquide halten, um auch in unvorhergesehenen Fällen zeitnah über das Kapital verfügen zu können. Eine Investition in Aktien und vergleichbar riskante Anlagen komme nicht in Betracht, ließ die Seniorin ihre Bank wissen.

Auf Empfehlung ihrer Bank investierte sie in 450 „Global Champion“ Zertifikate der Dresdner Bank, die heute Teil der Commerzbank ist. Die Beraterin der Bank stellte das Zertifikat als äußerst sichere Anlage dar, bei der das Verlustrisiko sicher ausgeschlossen werden könne. Dabei hätte die Bankberaterin der Kundin das Zertifikat gar nicht empfehlen dürfen, so das Heidelberger Landgericht. Das Interesse der Klägerin an einer “sicheren” Anlage konnte von der Beklagten nur dahin verstanden werden, dass jedenfalls das eingezahlte Kapital erhalten bleiben sollte, urteilte das Gericht. Tino Ebermann, Rechtsanwalt der Anlegerkanzlei Witt Nittel, Rechtsanwälte, der die Klägerin vor Gericht vertrat: „Das empfohlene Zertifikat war keine sichere Geldanlage, denn es war nicht vom Einlagensicherungsfonds abgesichert. Daher war es für meine Mandantin nicht geeignet.“

Der Fall seiner 86-jährigen Mandantin ist für den Heidelberger Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Mathias Nittel kein Einzelfall: Insbesondere Zertifikate wurden in den vergangenen Jahren massenhaft als sichere Geldanlage an unerfahrene Anleger verkauft. Hintergrund waren die schnell verdienten Provisionen“, so der Anlegeranwalt, „die für die Banken mehr Gewinn versprachen, als Festgeldanlagen“. Die damit für die Anleger verbundenen hohen Verlustrisiken hätten viele Banken nicht interessiert. „Die Pleite der Lehman Brothers und der damit verbundene Totalverlust für viele Anleger, die Zertifikate erworben haben, ist dabei kein Einzelfall“, weiß der Fachanwalt. „Wir klagen derzeit für Anleger gegen eine Vielzahl von Banken, die ihren Kunden hochriskante Produkte verkauft haben, bei denen sie viele Provisionen verdient haben.“ Die Chancen für die geschädigten Anleger, den entstandenen Schaden ersetzt zu erhalten, stünden dabei in der Regel sehr gut.

Verantwortlich:
Witt Nittel, Rechtsanwälte
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht

Mathias Nittel, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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Tel.: 06221-43401-14, Fax: 06221-43401-24
mail: nittel@witt-nittel.de
Internet : www.witt-nittel.de

Über Witt Nittel, Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht
Die Anwälte von Witt Nittel, Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht in Heidelberg sind seit Jahren erfolgreich in den Bereichen Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Für Anleger von Immobilienanlagen und anderen Anlageformen des grauen Kapitalmarkts wurden in den zurückliegenden Jahren zahlreiche richtungweisende Urteile vor Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof erstritten.

Die Wirtschaftswoche (17/2009) sieht Witt Nittel, Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht unter den Top 20 der Anlegerkanzleien in Deutschland. Das JUVE Handbuch der Wirtschaftskanzleien 2007/2008, 2008/2009 und 2009/2010 führt Witt Nittel, Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht in der Kategorie „Kapitalanlegerschutz“ auf und zitiert einen Wettbewerber mit der Einschätzung: „Hier steht die Sacharbeit für den Mandanten im Vordergrund.“

Quelle Pressemitteilung: Kanzlei Witt Nittel “