Checkliste zum richtigen Antrag auf Abwrackprämie – Damit der Antrag nicht abgelehnt wird

In diesen Tagen wird es ernst für die Antragsteller für die Abwrackprämie: Bekomme ich die Umweltprämie – oder doch nicht? Vier Prozent der bisher gestellten Anträge hat das BAFA, das Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, das für die Anträge auf Abwrackprämie zuständig ist, abgelehnt. Doch weshalb?

Abgelehnt wurden jedoch nicht vielleicht jene Abwrackprämie-Anträge, die nicht vollständig sind, hier wurden die Antragsteller kontaktiert und um Nachreichung der fehlenden Unterlagen gebeten, die innerhalb von drei Wochen nachgereicht werden können. Eine Ablehnung erfolgte, weil die rechtlichen Grundlagen für den Erhalt der Abwrackprämie nicht eingehalten wurden. So waren zum Beispiel manche der Fahrzeuge, die verschrottet wurden, noch keine neun Jahre alt. Bei anderen Anträgen erfolgte der Kauf vor dem Stichtag der Antragstellung für die Abwrackprämie, dem 14. Januar 2009. Derzeit bearbeitet das BAFA 4.000 – 5.000 Anträge pro Tag. Bis einschließlich gestern waren bei der für die Abwrackprämie zuständige Behörde 300.674 Anträge eingegangen. Damit können noch 299.326 Anträge auf Abwrackprämie gestellt werden, wenn man als Berechnungsgrundlage die möglichen 600.000 Anträge nimmt.

Was ist also wichtig für den Antrag für die Abwrackprämie?

Das Fahrzeug, das im Gegenzug für den Kauf eines Neuwagens verschrottet werden soll:

• muss mindestens neun Jahre alt sein
• muss mindestens ein Jahr lang im Besitz des Antragstellers gewesen sein

Die Verschrottung muss unbedingt erfolgen:

• Bei dem Betreiber eines anerkannten Demontagebetriebs gemäß Altfahrzeugverordnung
• Es muss der schriftliche Nachweis über die Verschrottung erbracht werden, ein so genannter Verwertungsnachweis nach § 15 der Zulassungsverordnung

Ohne diese vier grundlegenden Punkte in Bezug auf das Alter, die Eigentumsrechte und die Verschrottung des Altwagens, kann der Abwrackprämie nicht stattgegeben werden.

Als Nachweise sind laut BAFA folgende Unterlagen einzureichen bei der Antragsstellung für die Abwrackprämie:

„Dem Antrag sind unbedingt die nachfolgend genannten Nachweise beizufügen:

• Verwertungsnachweis nach § 15 der Zulassungsverordnung, der durch den Betreiber eines anerkannten Demontagebetriebs gemäß Altfahrzeugverordnung ausgestellt wurde.
• Nachweis der Außerbetriebsetzung des Altfahrzeugs durch Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit dem Vermerk der Zulassungsbehörde über die Außerbetriebsetzung und Original der entwerteten Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief).
• Nachweis der Zulassung des Neufahrzeugs auf den Antragsteller/die Antragstellerin durch Kopien der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief).
• Kopie der Rechnung beziehungsweise des Leasingvertrags für den Erwerb des Neufahrzeugs.
• Bei Jahreswagen von Werksangehörigen der Kfz-Hersteller eine Bescheinigung des Kfz-Herstellers, das der Pkw zum Zeitpunkt des Kaufs auf einen ‘Werksangehörigen/eine Werksangehörige zugelassen war.
Nur Anträge mit diesen Unterlagen sind vollständig und können bei der Reihenfolge für die Bearbeitung der Anträge berücksichtigt werden.“ (Quelle: BAFA)

Ab Montag, den 30. März 2009, ist es dann auch möglich, so genannte Reservierungsanträge beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle einzureichen. Dann genügt die Vorlage der Kopie eines rechtsgültigen Kaufvertrages. Der Antrag auf Erhalt der Abwrackprämie wird dazu gerade entsprechend geändert.

Sobald es weitere Informationen gibt zu dem neuen Antrags- und Reservierungsverfahren, werden wir Sie darüber in Kenntnis setzen. Auch das neue Antragsformular für die Abwrackprämie werden wir Ihnen natürlich zum kostenlosen Download zur Verfügung stellen. Bis zum 29. März gilt noch das momentan laufende Antragsverfahren für die Abwrackprämie, die Antragsunterlagen sind bis dahin hier erhältlich.