Bürgergeld Rechner für Aufstocker – Welche Freibeträge gelten für Zuverdienst?

Heute hat das Bundeskabinett die Einführung des Hartz IV-Nachfolgers beschlossen. Klar ist, die Regelsätze werden zum 1. Januar 2023 erhöht. Für Alleinstehende liegt der neue Bürgergeld Regelsatz dann bei 502 Euro statt wie bisher bei 449 Euro. Doch welche Freibeträge gelten ab nächstem Jahr für den Zuverdienst? Was es unbedingt braucht, ist ein Bürgergeld Rechner für Aufstocker. Nur so können die ArbeitnehmerInnen und FreiberuflerInnen, die Grundsicherung als so genannte Aufstocker erhalten, sehen, wie hoch ihr monatlicher Freibetrag bei Zuverdienst ist.

Bürgergeld Rechner für Aufstocker

Ab kommendem Jahr soll es deutlich höhere Freibeträge für den Zuverdienst von Aufstockern geben. Bislang gilt:

  • 100 Euro sind komplett anrechnungsfrei.
  • Zwischen 101 Euro und 1000 Euro Verdienst sind zu 20 % anrechnungsfrei.
  • Ab 1001 Euro werden 10 % als Zuverdienst ohne Anrechnung auf die Hilfeleistung gewährt.

Ab 2023 soll mit dem Bürgergeld kommen:

  • Zwischen 520 Euro und 1000 Euro Verdienst sind 30 % anrechnungsfrei.

Noch nicht bekannt ist, wie hoch der Grundfreibetrag ist, der jetzt bei 100 Euro liegt. Und wie viel von dem Betrag bis zum Betrag von einschließlich 519 Euro prozentual anrechnungsfrei ist.

Was es deshalb bald braucht, ist ein Bürgergeld Rechner für Aufstocker. Nur so können Erwerbstätige sehen, was Ihnen aufgrund der Freibeträge anrechnungsfrei bleibt von ihrem Verdienst. Ansonsten blickt niemand mehr durch bei dem, was er eigentlich unterm Strich von seinem Arbeitseinkommen behalten darf und was auf die Bürgergeld Regelsätze 2023 angerechnet wird.

Freibeträge für Azubis, SchülerInnen und StudentInnen steigen

Bislang sah es düster aus, wenn die Kinder von Hartz IV Empfänger Geld verdient haben. Während sie nicht ausziehen durften bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, ohne dann keine Grundsicherung mehr zu erhalten. Wurde ihnen auf der anderen Seite bis auf einen Freibetrag von 100 Euro monatlich alles weggenommen, da es auf Hartz IV angerechnet wurde.

Damit ist beim Bürgergeld 2023 Schluss. Die Freibeträge steigen auf 520 Euro. Der Verdienst aus Ferienjobs von SchülerInnen ist sogar unbegrenzt anrechnungsfrei. Damit werden Kinder und Jugendliche auf Familien, die Hartz IV beziehen gestärkt – und wirtschaftlich selbstständiger gemacht.