Bürgergeld Freibeträge fürs Einkommen
Hartz IV gehört ab 1. Januar 2023 der Vergangenheit an. Doch wie hoch sind die Bürgergeld Freibeträge fürs Einkommen? Gerade dies ist für Aufstocker ein wichtiger Punkt, wenn es um die finanzielle Absicherung geht.
Bürgergeld: Die alten und neuen Freibeträge
Wie schon bei ALG2, so gelten auch beim Bürgergeld 100 Euro des Einkommens als Freibetrag. Einkommen über 100 Euro und bis zu 1.000 Euro war zu 20 % anrechnungsfrei, darüber hinaus galt bis zu 1.200 Euro die Anrechnungsfreiheit von 10 %. Einkommen über 1.200 Euro wird voll angerechnet. Mit der Bürgergeld Einführung in 2023 wird es jedoch etwas andere Einkommens-Freibeträge geben.
Bürgergeld Freibeträge fürs Einkommen
Wer Bürgergeld zum Aufstocken beantragt, der hat bei einem Einkommen von über 100 Euro bis unter 520 Euro ab 1. Januar 20 % anrechnungsfrei. Ein Einkommen zwischen 520 Euro und 1.000 Euro ist sogar zu 30 % anrechnungsfrei.
Dies ist eine wichtige Änderung für Aufstocker, die mit ihrem Einkommen nicht ihren Lebensunterhalt ganz komplett selbst bestreiten können.
Einkommen über 1.000 und bis zu 1.200 Euro sind nach wie vor zu 10% anrechnungsfrei.
Wie viel bleibt mir als Bürgergeld Aufstocker über?
Dies kann jede/r für sich ausrechnen. Es gibt aber auch die Möglichkeit, dies mit seinem Einkommen und den neuen Freibeträgen auszurechnen. Hier gibt es mehr Infos zum Bürgergeld Rechner für Aufstocker.
Muss ich Bürgergeld beantragen, wenn ich schon Hartz IV bekomme?
Wer schon Hartz IV bezieht, der bekommt ab 1. Januar 2023 automatisch das Bürgergeld überwiesen. Ein Antrag auf Bürgergeld ist erst dann erforderlich, wenn eine Weiterbewilligungsantrag gestellt werden muss.
Wo kann ich Bürgergeld beantragen?
Bürgergeld kann ab Anfang nächsten Jahres beim jeweiligen Jobcenter vor Ort beantragt werden. Die Adresse des zuständigen Jobcenters lässt sich über Arbeitsagentur.de herausfinden. Wie die Bürgergeld Antragsformulare aussehen werden, ist noch nicht bekannt. Es kann also sein, dass noch die alten Hartz IV Formulare für den Bürgergeld Antrag weiterverwendet werden, bis die neuen Anträge ausgegeben werden können.