Woran erkennt der Verbraucher einen seriösen Finanzberater?

Nachdem es in den vergangenen Jahren vom Platzen der Dotcom-Blase über die globale Wirtschaftskrise bis hin zur spektakulären Staatspleite von Griechenland zu gewaltigen Verwerfungen auf den internationalen Finanzmärkten gekommen war, sind die Verbraucher mehr als verunsichert, wenn es um ihr Geld geht. Erschwerend kommt hinzu, dass die Verbraucher von unseriösen Angeboten geradezu überschüttet werden, die sie auf den ersten und auch den zweiten Blick nicht durchschauen.

Nicht ganz zu Unrecht fragen sie sich deshalb oft, ob es sich bei den Angeboten möglicherweise um Betrug handelt. Das gilt insbesondere, wenn ihnen der Finanzberater ein bestimmtes Produkt verkaufen möchte und die Kunden keinerlei Einfluss auf die Zusammenstellung ihres Portfolios haben. Allerdings können die Kunden seriöse und unseriöse Angebote mit etwas Hintergrundwissen erkennen.

Was ist ein Finanzberater?

Grundsätzlich müssen die Kunden natürlich zunächst einmal wissen, was ein Finanzberater eigentlich genau ist. Hierbei handelt es sich um einen Dienstleister, der seine Kunden zunächst einmal über die Möglichkeiten der Geldanlage, Versicherungen oder Kredite berät und ihnen anschließend auch die entsprechenden Finanzprodukte verkauft. Dabei kann der Finanzberater als Angestellter eines Finanzdienstleisters ebenso tätig sein wie freiberuflich. In diesem Fall ist er aber üblicherweise vertraglich an Dienstleister wie Versicherungen oder Banken gebunden und darf nur deren Produkte verkaufen.

Wie wird man Finanzberater?

Anders als es beispielsweise beim Versicherungsberater der Fall ist, ist der Begriff des Finanzberaters nicht gesetzlich geschützt. Deshalb verkaufen unseriöse Finanzberater auch ausschließlich jene Finanzprodukte, bei welchen die größte Provision in ihre Taschen fließt. Wer als unabhängiger Finanzberater arbeiten möchte, braucht dafür lediglich eine Gewerbeanmeldung.

Zwar wurden zum Stichtag 1. Januar 2013 sowohl die Gewerbeordnung als auch die Verordnung zur Finanzanlagenvermittlung geändert. Jedoch wurde auch bei dieser Gelegenheit versäumt, das Berufsbild genauer zu definieren. Zumindest müssen Finanzberater aber seither ihre Sachkunde nachweisen und wurden dazu verpflichtet, eine Versicherung abzuschließen, die im Fall von Vermögensschäden haftet. Diese Regelung gilt aber nicht für Berater, die für Kapitalverwaltungsgesellschaften tätig sind. Der Grund: Diese Gesellschaften benötigen ohnehin eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, damit sie überhaupt geschäftlich aktiv sein dürfen.

Sonderfälle in der Finanzberatung

Eine besondere Gewerbeerlaubnis brauchen Finanzberater, die Darlehen vermitteln möchten. Finanzberater, welche diese Erlaubnis bekommen möchten, müssen nachweisen, dass sie in geordneten Vermögensverhältnissen leben und zuverlässig sind. In den vergangenen fünf Jahren dürfen sie also weder wegen einer Straftat verurteilt worden sein, noch darf eine Insolvenz über ihr Vermögen eröffnet worden sein. Darüber hinaus muss der Finanzberater die Regeln befolgen, die laut der Makler- und Bauträgerverordnung gelten.

Auch Versicherungsberater und -vermittler brauchen eine besondere Gewerbeerlaubnis. Diese bekommen sie ebenfalls lediglich, wenn sie ihre Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse nachweisen können. Ferner müssen sie eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer ausreichend hohen Deckungssumme abgeschlossen haben und ihre Sachkunde durch eine entsprechende Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer oder einen anderen qualifizierten Abschluss nachweisen.

Hier gilt eine Ausnahme für Versicherungsvermittler, welche an einen Versicherer gebunden sind, der auch im Haftungsfall zuständig ist. Diese brauchen die besondere Gewerbeerlaubnis nicht und müssen auch ihre Sachkunde nicht nachweisen können.

Finanzberater für Kapitalanlageprodukte

Finanzberater, die ihre Kunden bezüglich Finanzanlageprodukten beraten oder entsprechende Produkte vermitteln wollen, müssen entweder eine Zulassung als Honorar-Anlageberatung gemäß des Kreditwesengesetzes oder als Finanzdienstleitungsinstitut für Anlageberatung besitzen. Dies gilt jedoch nicht für die Beratung und Vermittlung von Vermögensanlagen, geschlossenen Fonds oder offenen Investmentfonds. Einen Nachweis über die Sachkunde und eine entsprechende Berufshaftpflicht müssen sie aber erbringen. Seit 2013 müssen sich die Finanzberater dieser Prüfung alljährlich unterziehen.

So kontaktieren unseriöse Finanzberater ihre Kunden

Der Erstkontakt erfolgt in aller Regel ohne vorherige Ankündigung direkt an der Haustür oder via Telefon. Seit einiger Zeit werden den Kunden auch immer häufiger unaufgefordert Angebote per E-Mail zugeschickt. Allerdings ist es gesetzlich für den Finanzberater verboten, Kontakt zu potenziellen Kunden aufzunehmen, falls diese nicht ausdrücklich zugestimmt haben – weil es in der Praxis aber kaum verfolgt wird, wenn dieses Verbot missachtet wird, ignorieren es viele unseriöse Finanzberater. Ein seriöser Vertreter dieser Dienstleistungssparte verzichtet hingegen auf derartige Telefonate, es sei denn, der Kunde hat bei ihm bereits einen Vertrag.

Daran lassen sich unseriöse Finanzberater erkennen

Ein wichtiges Kriterium besteht darin, dass der Finanzberater den Kunden ohne dessen vorherige Zustimmung kontaktiert. Ferner verwenden unseriöse Finanzberater oft Begriffe wie „risikolos“, „Altersvorsorge optimieren“ oder „Steuern sparen“, um die Kunden auf ihr Angebot neugierig zu machen. Um moralischen Druck auszuüben beantworten unseriöse Finanzberater Fragen oftmals mit Gegenfragen. Ferner versuchen sie, eine Vertrauensbasis aufzubauen, indem sie darauf hinweisen, dass sie von einem Freund an den Kunden empfohlen worden seien.

Ein unseriöser Finanzberater lässt sich zudem daran erkennen, dass er risikolos hohe Renditen verspricht. Gerade bei Finanzprodukten gilt aber nach wie vor der Grundsatz, dass das Risiko umso höher ist, je mehr Rendite der Kunde erwarten kann. Außerdem gibt der Berater zu den Themen Risiko, Laufzeit und Rendite nur mündliche Zusagen. Werden diese Versprechen nicht eingehalten, kann der Kunde die Aussagen – anders als bei schriftlichen Zusagen – nicht beweisen.

Das Drängen auf eine schnelle Unterzeichnung des Vertrages ist ein weiteres Charakteristikum von unseriösen Beratern. Der Kunde hat jedoch keinerlei Grund zur Eile, weil es auf dem Markt zahllose Finanzprodukte gibt. Oft erhalten die Kunden ihren Verkaufsprospekt auch erst, nachdem sie den Vertrag unterschrieben haben. Es kann sich aber auch lohnen, das Register der Bundesanstalt für Finanzdienstleistung oder der zuständigen IHK einzusehen. Fehlt dort ein entsprechender Eintrag, ist höchste Vorsicht geboten.

Woran lässt sich ein seriöser Finanzberater erkennen?

Ein seriöser Finanzberater zeichnet sich dadurch aus, dass er dem Kunden nicht nur ausreichend Zeit für die Durchsicht der Unterlagen gibt, sondern diesem auch das Einholen einer zweiten Meinung empfiehlt. Das kann beispielsweise der Steuerberater, aber auch eine Verbraucherzentrale sein. Des weiteren bestätigt der Finanzberater die wichtigen Fakten auch schriftlich und händigt seinem Kunden das entsprechende Schriftstück aus. Er weist die Kunden auch ausdrücklich darauf hin, dass diese ein 14tägiges Widerrufsrecht haben, sollten sie im Nachhinein Zweifel am Sinn des Abschlusses haben.

Womit verdient der Finanzberater?

Im Grunde bezahlen die Kunden den Finanzberater für seine Dienstleistung. Denn meist arbeiten Finanzberater als freie Handelsvertreter auf Provisionsbasis. Das heißt: Sie verdienen umso mehr, je mehr Finanzprodukte sie verkaufen und je mehr diese kosten. Deshalb drängen unseriöse Berater auch auf schnelle Abschlüsse und lenken das Gespräch üblicherweise direkt auf ein bestimmtes Produkt hin.