Wegweisendes Gerichtsurteil: Riester Rente muss nachgebessert werden

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg sprach heute Recht, endlich, und führte nun endlich auf den Weg, dass die Riester Rente nachgebessert werden muss vom Gesetzgeber. Geklagt hatte vor dem EuGH die Europäische Kommission – und bekam in allen drei Klagepunkten Recht.

So würden die Rückzahlungspflicht der Förderung bei einer Auswanderung ins Ausland die Freizügigkeitsrechte, die allen Bürgern der Europäischen Union zu Eigen sind, beschränkt. Längst war dieser Punkt, dass die Riester Förderung im Falle eines Umzugs ins Ausland zurück gezahlt werden muss, ins Kreuzfeuer der Kritik geraten. Die Unverständlichkeit dieser Forderung, die der Gesetzgeber verankert hat, war auch der EU-Kommission nicht einleuchtet – und bekam nun auch die Bestätigung mit ihrer Klage durch den Europäischen Gerichtshof.

Wohn-Riester wurde auch gleich noch in die Mangel genommen. Bislang darf diese geförderte Private Vorsorge nur für den Kauf oder Bau von Wohneigentum in Deutschland verwendet werden. Dies laufe jedoch auf eine Diskriminierung wegen der Staatsangehörigkeit des Riester-Sparers hinaus. Und Fakt ist nun mal auch: Immer mehr Deutsche wandern aus. Und wer dann nicht die Förderung mitnehmen kann, der riestert auch nicht. Und hat dann im Alter weniger Geld zur Verfügung als Arbeitnehmer, die eine Riester Rente abschließen und die Förderung aus der Hand des Staates, die ja nicht gerade gering ist, erhalten.