Voraussetzungen für den Erhalt der Abwrackprämie geändert – Fahrzeugbrief wird eingezogen

Das Bundeswirtschaftsministerium gab soeben bekannt, dass sich mit dem heutigen Tag auch die Voraussetzungen für die Abwrackprämie in einem wichtigen Punkt ändern – dem Fahrzeugbrief bzw. dessen Abgabe an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Dies ist ab Inkrafttreten der kompletten Richtlinie – voraussichtlich ab dem 2. März dieses Jahres – dann auch umgesetzt werden.

Die vollständige Mitteilung des Bundeswirtschaftministeriums:

Zur Missbrauchsbekämpfung werden die Voraussetzungen zum Erhalt der Umweltprämie geändert: Fahrzeugbrief wird durch BAFA eingezogen

Nachdem der Deutsche Bundestag am 13. Februar 2009 das zweite Konjunkturpaket der Bundesregierung beschlossen hat, hat sich am 20. Februar 2009 auch der Deutsche Bundesrat damit befasst. Mit seiner Zustimmung stehen jetzt auch die für die Umweltprämie vorgesehenen Finanzmittel von 1,5 Mrd. Euro zur Verfügung. Somit kann dann die Richtlinie zur Förderung des Absatzes von Personenkraftwagen – die Basis für die konkrete Förderung – im Bundesanzeiger veröffentlicht werden und in Kraft treten. Ab dem Tag nach der Veröffentlichung (wahrscheinlich ab dem 2. März 2009) können die beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bereits eingegangenen Anträge bearbeitet und beschieden werden.
Um eine missbräuchliche Beantragung der Umweltprämie in Höhe von 2.500 Euro zu verhindern, ist auf Initiative des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages eine wichtige Anpassung der Richtlinie beschlossen worden: Beim Antrag auf Gewährung der Prämie reicht es nicht aus, dem BAFA die Kopie der Zulassungspapiere des zu verschrottenden Fahrzeugs einzureichen. Erforderlich ist es nunmehr, das entwertete Original der Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief) vorzulegen.
Damit das Antragsverfahren in der vom Bundestag beschlossenen Form durchgeführt werden kann, ist sowohl eine Anpassung der Fahrzeugzulassungsverordnung als auch der Altfahrzeugverordnung notwendig. Die dafür erforderlichen Schritte werden von den zuständigen Bundesministerien für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung bzw. Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit mit Hochdruck vorangetrieben. Für die Übergangsphase, bis zum voraussichtlichen Inkrafttreten der Richtlinie am 2. März 2009 mit der vom Bundestag beschlossenen Anpassung, wird vom BAFA aus Vertrauensschutzgründen wie bisher die Kopie des Fahrzeugbriefs akzeptiert.

(Quelle: BMWi)