Verbesserung des Anlegerschutzes – mehr Transparenz der Finanzmärkte

Regierungsentwurf eines Ersten Finanzmarktnovellierungsgesetzes beschlossen

Wie das Bundesministerium der Finanzen bekanntgab, hat das Bundeskabinett heute den Regierungsentwurf eines Ersten Finanzmarktnovellierungsgesetzes beschlossen. Der erste Teil der Novellierung der Finanzmarktgesetze ist damit verschiedet, damit sollen die Integrität und die Transparenz der Finanzmärkte verstärkt werden, und zugleich der Anlegerschutz verbessert.

Das Bundesfinanzministerium schreibt in seiner Presseerklärung zum heutigen Kabinettsbeschluss: „Mit dem Ersten Finanzmarktnovellierungsgesetz werden insgesamt vier europäische Rechtsakte in nationales Recht umgesetzt: die Marktmissbrauchsrichtlinie (MAD) sowie die zugehörige Verordnung (MAR), die EU-Verordnung über Zentralverwahrer (CSD-VO) und die EU-Verordnung über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIP-VO).“