Steuererhöhungen 2010 in den Kommunen

DIHK-Umfrage zeigt deutlichen Anstieg der Hebesätze

Das Geld fehlt den Kommunen hinten und vorne. Ein Ausbleiben von Gewerbesteuereinnahmen durch die Wirtschaftskrise hat zu starken Einnahmeverlusten geführt – und zu weiterer Verschuldung der Kommunen geführt. Dieser soll jetzt mit Erhöhung der Steuern beigekommen werden. Laut einer aktuellen Umfrage der DIHK gibt es im laufenden Jahr 2010 einen deutlichen Anstieg der Hebesätze.

2010: Kommunen erhöhen kräftig die Steuern

„Viele der größeren Kommunen sind hoch verschuldet, besonders im Ruhrgebiet. Das Aufkommen an Gewerbesteuer ist mit dem Beginn der Finanz- und Wirtschaftskrise deutlich zurückgegangen. Während die Gemeindefinanzkommission hierfür nach Lösungen sucht, die Regierung Sparpakete auflegt und Steuerreformen hin- und herschiebt, erhöhen die Kommunen ihre Steuern.

DIHK-Umfrage: Hebesätze steigen 2010 deutlich

2010 steigt bei den größeren Kommunen der durchschnittliche Hebesatz der Gewerbesteuer von 432 auf 435 %, bei der Grundsteuer sogar von 494 auf 503 %. Das ergab die DIHK-Umfrage bei den IHKs für Kommunen ab 50.000 Einwohner. Dies sind zwar nur 1,5 % aller deutschen Kommunen, hier wohnen aber 40 % der gesamtdeutschen Bevölkerung. Nach Zurückhaltung in den letzten Jahren planen in diesem Jahr 13 % der großen Kommunen eine Erhöhung der Gewerbesteuer, 26 % wollen die Grundsteuer anheben, darunter vor allem Kommunen mit bis zu 75.000 Einwohnern. Einsamer Spitzenreiter: Mülheim a. d. Ruhr erhöht 2010 den Gewerbesteuerhebesatz von 470 auf 530 %. Bisher nahm Frankfurt am Main mit 490 % diesen Platz ein. Für die Unternehmen in Mülheim bedeutet dies eine Erhöhung der Gewinnsteuern von 32,3 auf 34,4 %.

Kommunen erhöhen kräftig die Steuern DIHK

Grafik: Anhebungen der Hebesätze in den großen Kommunen

Trugschluss: Ein höherer Hebesatz tut den Unternehmen nicht weh

Viele Kommunen meinen, eine Anhebung des Hebesatzes schade der Wirtschaft nicht, da Unternehmen die Gewerbesteuer auf ihre Einkommensteuer anrechnen könnten. Ein Trugschluss! Denn die Anrechnung ist unvollständig, Kapitalgesellschaften müssen die Steuererhöhung voll tragen, auch viele Personenunternehmen bleiben auf einem Teil sitzen, denn die Anrechnung greift nur bis zu Hebesätzen von 380 %, und gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen bleiben oft bei der Anrechnung unberücksichtigt.

Zeit für eine Reform

Steuererhöhungen sind kein Ausweg und schaden der Standortqualität. Die Konsolidierung muss bei den Ausgaben beginnen. Die Gemeinden müssen grundsätzlich mehr Spielraum bei den Aufgaben und damit mehr Flexibilität bei den Ausgaben bekommen. Zugleich brauchen sie verlässliche Einnahmen. Aus Sicht des DIHK könnte dies in Form einer kommunalen Unternehmensteuer und eines Anteils an der Lohn- bzw. Umsatzsteuer gelingen. Auf diesem Weg würden die Steuerzahler wieder mehr Interesse an der Gestaltung der örtlichen Infrastruktur haben. Hier muss die Gemeindefinanzreformkommission ansetzen, die aus Vertretern der Bundes- und Landesregierungen sowie der Kommunalverbände besteht.“

Quelle Pressemitteilung und Grafik: DIHK