Schutz der Kleinanleger vor Genussrechten

Prokon-Pleite würde 75.000 Anleger treffen

Viele von uns kennen sie, die Prokon-Werbung, die mit hohen Zinsen warb. Inzwischen steht das Unternehmen vor der Pleite, von der laut Aussage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes 75.000 Anleger betroffen wären. Die hohen Risiken des Grauen Kapitalmarkts werden damit einmal mehr deutlich. Doch wie soll der Schutz der Kleinanleger vor Genussrechten vonstattengehen, das ist die große Frage. Der vzbv beispielsweise fordert hierfür eine Erweiterung der Zuständigkeit der BaFin, damit diese die Produktaufsicht über die Genussrechte übernehmen kann.

„Prokon: Kleinanleger vor Genussrechten schützen

Die drohende Pleite des Unternehmens Prokon bringt die Investitionen vieler Verbraucherinnen und Verbraucher in Gefahr. 75.000 Anleger wären von einer Insolvenz betroffen – doppelt so viele wie bei der Pleite der US-Investmentbank Lehman Brothers. Der Fall Prokon zeigt, dass der Graue Kapitalmarkt hohe Risiken birgt, vor denen Verbraucher nicht ausreichend geschützt werden.

In einem aktuellen Schreiben fordert Prokon seine Anleger auf, auf Zinszahlungen zu verzichten und Kündigungen von Genussrechten zu verschieben oder zurückzunehmen. Gleichzeitig bittet das Unternehmen um Vertrauen. „Vertrauen in seine Anlagen hat das Unternehmen zu schaffen, etwa durch Transparenz, und nicht die Verbraucher. Unabhängig davon, wie sich Verbraucher im aktuellen Fall entscheiden, sollten wir zumindest für die Zukunft sicherstellen, dass Privatanleger nicht weiter in diese Risikoprodukte reingelockt werden können“, sagt Dorothea Mohn, Teamleiterin Finanzen beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

Für Kleinanleger ungeeignet

Genussrechte sind Risikoprodukte, für die profundes kreditwirtschaftliches und bilanzielles Fachwissen erforderlich ist. Diese Finanzprodukte eignen sich maximal für die Anlage von „Spielgeld“, also von Geld, das verloren gehen kann, ohne die finanzielle Situation von Verbrauchern zu gefährden. Zur Altersvorsorge und zum Aufbau von finanziellen Reserven eignet sich diese Anlageform nicht. Der Fall Prokon aber zeigt, wie sehr diese kaum regulierten Produkte mit Risiken für Anleger behaftet sind, deren Werbung sich aber gerade an Kleinanleger richtet. Um Verbraucher vor einem finanziellen Ruin durch Fehlanlagen zu schützen, müsse Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble zusammen mit Bundesjustiz- und -verbraucherminister Heiko Maas den aktiven Vertrieb dieser Produkte so schnell wie möglich verbieten, fordert der vzbv. Ein Verbot des aktiven Vertriebs müsse neben der persönlichen Empfehlung solcher Produkte auch jede Art der Bewerbung umfassen. Dazu gehören explizit Verkaufsveranstaltungen, die in diesem Marktsegment eine gängige Vertriebsform sind.

Zuständigkeit der BaFin erweitern

Auch professionellen und institutionellen Anlegern, hinter denen meist wieder das Geld der Kleinanleger steht, muss aus Sicht des vzbv mehr Produktsicherheit geboten werden. Die Zuständigkeiten der BaFin müssten hierzu um eine Produktaufsicht erweitert werden. Dazu zählt insbesondere eine Wirtschaftlichkeitsprüfung bei der Produkteinführung, aber auch eine laufende Produktaufsicht. „Die BaFin darf nicht länger machtlos sein, wenn sich Probleme bei Graumarktangeboten abzeichnen“, sagt Mohn. „Zudem müssen wir schnell mit dem Aufbau des Finanzmarktwächters beginnen, den die Bundesregierung vorsieht. Nur mit beidem zusammen können Fehlentwicklungen am Markt frühzeitig erkannt und Verbraucher besser geschützt werden.““

Quelle Pressemitteilung: Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)