Regelsätze für Hartz IV werden zum kommenden Monat erhöht

Wie die Bundesagentur für Arbeit heute mitteilte, werden zum 1. Juli 2009 die Leistungen für das ALG II, im Volksmund eher immer noch als Hartz IV bekannt, wie folgt erhöht:

Automatische Umstellung der laufenden Leistungen

Zum ersten Juli 2009 erhöht sich pauschalierte Regelleistung bei Arbeitslosengeld II.

Damit betragen die neuen Regelsätze:
359 Euro für Alleinstehende und Alleinerziehende
323 Euro für volljährige Partner
287 Euro für Kinder ab Beginn des 15. bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres 
251 Euro für Kinder ab Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres   
215 Euro für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres

Die Einführung der neuen Altersstufe für Kinder zwischen 7 und 14 Jahren erfolgt in Umsetzung des Konjunkturpaktes II der Bundesregierung.

Sowohl die Einführung der neuen Altersstufe sowie die Neuberechnung auf den erhöhten Regelsatz ab 01.07.2009 werden automatisch durchgeführt. Bezieher des Arbeitslosengeldes II erhalten in Kürze entsprechende Änderungsbescheide.“

Zugleich wird die Befreiung von der Rundfunkgebühr erleichtert:

„Ab Juli 2009 wird die Bundesagentur für Arbeit (BA) mit jedem Arbeitslosengeld II (ALG II)–Bewilligungsbescheid automatisch eine Bescheinigung zur Vorlage bei der GEZ übersenden.

Diese Bescheinigung kann direkt mit dem Antrag zur Gebührenbefreiung an die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) übersandt werden. Mit dem neuen Verfahren reduziert sich der Aufwand für die Leistungsbezieher.
Eine gesonderte Vorsprache in den Arbeitsgemeinschaften zum Zwecke der Erstellung von Mehrfertigungen der Bewilligungsbescheide oder Beglaubigungen im Zusammenhang mit Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht ist damit nicht mehr erforderlich.

Diese Änderung basiert auf einer Neuregelung des Rundfunkgebührenstaatsvertrages. Bislang musste der GEZ im Original der ALG II–Bescheid oder eine beglaubigte Kopie vorgelegt werden.
Über den Antrag auf Gebührenbefreiung entscheidet weiterhin ausschließlich die GEZ.“

(Quelle: Bundesagentur für Arbeit)