North Channel Bank: BaFin stellt Entschädigungsfall fest

Die BaFin hat am 25. Januar 2023 den Entschädigungsfall für North Channel Bank festgestellt. Dies teilte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht heute mit. Der Entschädigungsfall tritt ein, da die North Channel Bank GmbH & Co. KG „nicht mehr in der Lage ist, die Einlagen seiner Kunden vollumfänglich zurückzuzahlen.“.

Bereits vor sechs Tagen hatte die BaFin beim Amtsgericht Mainz einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die North Channel Bank gestellt. Einen Tag später, am 20. Januar, ordnete das Amtsgericht die einstweilige Verwaltung des Vermögens des Instituts an. Außerdem wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.

Heute hat das Amtsgericht Mainz auch offiziell das Insolvenzverfahren über das Vermögen der North Channel Bank eröffnet.

Ansprüche der Kunden werden geprüft

Die Einlagen der North Channel Bank Kunden sind im Rahmen des Einlagensicherungsgesetzes geschützt. Die Bank gehört der EdB, der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH, an.

Durch die Feststellung des Entschädigungsfalls hat die BaFin den Weg frei gemacht, damit die Entschädigungseinrichtung die Ansprüche der Kunden des insolventen Instituts prüfen und bis zu einer Summe von 100.000 Euro auch befriedigen kann. Die BaFin weist in ihrer Mitteilung darauf hin, dass die Entschädigungssumme „in besonderen Ausnahmefällen“ auch höher sein kann.

North Channel Bank Mitglied des Einlagensicherungsfonds

Da das insolvente Institut auch Mitglied des Einlagensicherungsfonds des BdB, des Bundesverbandes deutscher Bank ist, übernimmt diese Einlagensicherung den Teil der Einlagen, der über die gesetzliche Einlagensicherung von 100.000 Euro je Kunde hinausgeht. Übernommen werden die Kundeneinlagen bis zur jeweiligen Sicherungsgrenze.