Musterfeststellungsklage gegen Saalesparkasse Anmeldung jetzt möglich – OLG Naumburg lässt Klage zu

Das Oberlandesgericht Naumburg lässt die Musterfeststellungsklage gegen die Saalesparkasse zu. Das Bundesamt für Justiz hat das Klageregister eröffnet, die Anmeldung ist jetzt möglich. Dies teilte der Verbraucherzentrale Bundesverband heute Mittag in einer Pressemitteilung mit. Die Anmeldung für das Klageregister ist für die betroffenen Verbraucher kostenfrei möglich. Die vzbv schreibt dazu, dass die Verfahrenseröffnung abhängig sei von reger Beteiligung der Verbraucher.

Mindestens 50 betroffene Verbraucher müssen sich registrieren

Henning Fischer, Referent beim vzbv: „Die Klage wurde zugelassen. Das bringt die Sparkassenkunden der Durchsetzung ihrer Ansprüche einen wichtigen Schritt näher“. Fischer weiter: „Betroffene Verbraucher sollten sich nun zügig anmelden. Denn nur, wenn sich genügend Geschädigte in das Register eintragen, wird das Gericht über den Fall entscheiden.“

Das Verfahren geht nur dann weiter, so der Verbraucherzentrale Bundesverband, wenn sich bis zum 18. November 2020 mindestens 50 Verbraucher registrieren lassen. Passiert dies nicht, wird die Klage abgewiesen. Die Registrierung hat für die Verbraucher den Vorteil, dass Ansprüche während des Verfahrens nicht verjähren können.

Darüber hinaus gehende Beratung bietet die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt für Kunden der Saalesparkasse an. Dies sei persönlich möglich in jeder Beratungsstelle oder telefonisch über einen Rückrufservice. Eine Terminvereinbarung ist möglich über das Servicetelefon (0345) 29 27 800 oder über die Online-Terminbuchung.

Das Urteil ist bindend

Wie bei allen Musterfeststellungsklagen gilt auch im Fall der Saalesparkasse: Wer sich in das Klageregister eintragen lässt und somit an der Klage teilnimmt, ist an das Urteil gebunden – unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Darauf wies der vzbv heute auch hin. Weitere Rechte oder Pflichten bringe die Eintragung indes nicht mit sich. Insbesondere müssen Verbraucher nicht zur mündlichen Verhandlung erscheinen, so der Verbraucherzentrale Bundesverband und sie haben auch dann keine Kosten zu tragen, wenn der Verband das Verfahren verlieren sollte.