Kfz-Versicherung rechtzeitig kündigen!

In 20 Tagen ist der Stichtag für die Kfz-Versicherung erreicht. Bis dahin muss die Kfz-Haftpflicht gekündigt werden, damit im nächsten Jahr mit einem neuen Autoversicherer gefahren werden kann. Bis zum 30. November muss den Versicherer die schriftliche Kündigung per Brief erreichen. Um die Kfz-Versicherung auf 2017 wechseln zu können, ist die rechtzeitige Kündigung erforderlich. Am besten per Einschreiben abschicken, und ein paar Tage vor dem Kündigungsstichtag. Dadurch können Sie nachweisen, dass Sie das Schreiben rechtzeitig abgeschickt haben!

Bei der Kfz-Haftpflicht sparen!

Wer auf 2017 seine Autoversicherung wechseln möchte, hat meist den Hintergedanken des Geldsparens. Beim Versicherungswechsel lässt sich tatsächlich oft Geld sparen, wenn vorher ein gründlicher! Kfz-Versicherungsvergleich durchgeführt wird. Dabei ist es wichtig, die bisherigen Tarifmerkmale im Kfz-Rechner zu verwenden, um nicht Beiträge angezeigt zu bekommen, die gar nicht auf den Kfz-Tarif passen, den man selbst hat. Und der vor allem auch im kommenden Jahr weiterlaufen soll, nur bei einem günstigeren Autoversicherer denn bisher.

Es gibt mehrere Möglichkeiten, Autoversicherungen zu vergleichen. Experten empfehlen oft, möglichst mehr als einen Kfz-Versicherungsrechner zu verwenden, um tatsächlich einen guten Überblick über die möglichen Tarife und Versicherer zu haben. Die Kfz-Rechner sollten nicht nur auf unterschiedlichen Webseiten, sondern auch tatsächlich von unterschiedlichen Vergleichsanbietern sein, damit ein guter Überblick über viele angebotene Kfz-Tarife möglich ist.

Kündigungsstichtag nicht verpassen!

Wird der 30. November verpasst, ist keine normale (= ordentliche) Kündigung der Autoversicherung auf 2017 mehr möglich. Sie haben dann nur noch die Möglichkeit, Ihre Kfz-Haftpflicht außerordentlich zu kündigen. Dafür müssen die Vorgaben des Sonderkündigungsrechts für die Kfz-Versicherung eintreffen. Treffen diese nicht zu, kann die Autoversicherung ohne Schadensfall oder Wechsel des Autos erst wieder zum 1. Januar 2018 gekündigt werden.