ifo-Präsident Sinn kritisiert EuGH-Urteil zum Anleihekaufprogramm

Der Präsident des ifo Instituts für Wirtschaftsforschung, Hans-Werner Sinn, hat das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs kritisiert. In seiner Stellungnahme bezeichnet Sinn das EuGH-Urteil als bedauerlichen Fehler. „Das ist ein bedauerlicher Fehler des Gerichts. Die EZB überschreitet sehr wohl ihre Kompetenzen und betreibt Wirtschaftspolitik. Das darf sie nicht“, so der ifo-Präsident.

„ifo-Präsident Sinn kritisiert Europäischen Gerichtshof

ifo-Präsident Hans-Werner Sinn hat die Auffassung des Europäischen Gerichtshofes kritisiert, wonach das OMT-Anleihe-Kaufprogramm der Europäischen Zentralbank (EZB) rechtmäßig sei. „Das ist ein bedauerlicher Fehler des Gerichts. Die EZB überschreitet sehr wohl ihre Kompetenzen und betreibt Wirtschaftspolitik. Das darf sie nicht“, sagte Sinn. Das Gericht stütze sich bei seiner Einschätzung auf die Behauptung, dass die Käufe der EZB nicht die gleichen Auswirkungen wie Direktkäufe hätten, weil die Marktteilnehmer diese Käufe nicht erwarten könnten. Das sei durch das Einhalten von Wartefristen und die fehlende Ankündigung der Käufe garantiert. In Wahrheit hat die EZB mit ihrem OMT – Programm aber die Marktteilnehmer faktisch zu Zwischenkäufern gemacht und ihnen das Anlagerisiko genommen. Die Ankündigung, Staatspapiere notfalls unbegrenzt kaufen zu wollen, wenn ein Staat in Schwierigkeiten gerät und die Hilfe des ESM erhält, komme einer kostenlosen Kreditausfall-Versicherung gleich, die die Spreads massiv gesenkt hat, ähnlich wie es ein Direktkauf täte. „Insofern ist die ökonomische Argumentation des Gerichts nicht nachvollziehbar und nicht wahrhaftig“, sagte Sinn. Das deutsche Verfassungsgericht solle sich bei seinem nun anstehenden Urteil davon nicht beirren lassen.“

Quelle Pressemitteilung: ifo Institut für Wirtschaftsforschung