Hartz IV 2018 neue Regelsätze

Auf kommenden Januar werden die Hartz IV Regelsätze erhöht. Alleinstehende erhalten dann 416 Euro im Monat statt wie bisher 409 Euro. Bei Paaren erhält jeder der Partner 374 Euro statt bisher 368 Euro. Für Kinder bis zu 6 Jahren gibt es in Zukunft 240 Euro monatlich. Kinder ab 6 bis 13 Jahren erhalten ab 2018 296 statt 291 Euro. Jugendliche bis zum Erreichen der Volljährigkeit erhalten 316 Euro, und damit 5 Euro mehr als bisher.

Bundessozialministerin Andrea Nahles (SPD) über die Hartz IV Erhöhung zum 1. Januar 2018: „Die Anpassung der Regelsätze erfolgt nach einem klaren und transparenten Mechanismus. Die Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung und Sozialhilfe nehmen an der allgemeinen konjunkturellen Entwicklung teil. Das System der Grundsicherung ist leistungsstark und sucht seinesgleichen in Europa und der Welt. Die Leistungen sichern das Existenzminimum, daher richten sich all unsere Anstrengungen darauf, die Hilfebedürftigkeit der Menschen zu beenden und den Anschluss ans Arbeitsleben herzustellen.“

Regelbedarfsstufen 2017 und 2018 in Euro je Monat

Regelbedarfsstufe (RBS) 2017 ab 1. Januar 2018 Veränderung
RBS 1: Einpersonenhaushalte 409 416 +7
RBS 2: Paare je Partner 368 374 +6
RBS 3: In Einrichtungen 327 332 +5
Kinder im Alter von
RBS 4: 14 bis 17 Jahre 311 316 +5
RBS 5: 6 bis 13 Jahre 291 296 +5
RBS 6: 0 bis 5 Jahre 237* 240* +3

Quelle Tabelle und Zitat: Bundesministerium für Arbeit und Soziales