Grundgesetz erlaubt Erheben von Steuern auf Banker-Boni

Erst kürzlich hatte Kanzlerin Merkel das Erheben von Steuern auf Banker-Boni zwar als eine „charmante Idee“ bezeichnet, dies aber für Deutschland abgelehnt. Grund: Merkel war der Ansicht, die Sondersteuer würde gegen das Grundgesetz unseres Landes verstoßen.

Dass dies aber nicht der Fall ist, zeigt nun ein internes Gutachten, das der Wirtschaftszeitung „Handelsblatt“ vorliegen soll. Das von der FDP in Auftrag gegebene Rechtsgutachten bringt neue Brisanz in eine längst fällige Umstrukturierung der umstrittenen Banker-Boni. Die Commerzbank hatte unlängst auch für das kommende Jahr ihre Bonuszahlungen auf eine Summe von 500.000 Euro begrenzt.

Die hohen Boni für Banker waren es, die zu vielen Unverhältnismäßigkeiten geführt hatten. Wegen der Provisionen, die dann in Form von Bonuszahlungen am Ende des Jahres auf die Konten der Banker flossen, waren massenweise Finanzprodukte unter die Leute gebracht worden, egal wie risikobelastet dieses waren. Im Zuge der Finanzkrise verloren viele Menschen einen Teil oder alles ihres Ersparten.

Eine Reaktion von Kanzlerin Merkel auf den Bericht des „Handelsblatts“ gibt es noch nicht, wohl aber wird nun Öl in die offenen Wunder der Bankerboni-Thematik geschüttet werden. Es wird sich dann zeigen, wie stark die Lobby der Banker in unserem Lande ist – oder ob eine Sondersteuer wie Großbritannien eingeführt werden wird. Dort hat die Finanzkrise noch stärker als bei uns zugeschlagen und ein Teil der Schuld ist eindeutig bei den ausufernden Finanzgebaren der Banker dort zu suchen. Die Sondersteuer auf Banker-Boni wurde deshalb als Bremse eingeführt, in Zukunft werden die Bonuszahlungen mit einer Steuer von 50 Prozent belegt werden.