Geldanlagen – Die (ultimative?) Checkliste für ein Beratungsgespräch
Nach den vielen Verlusten, die deutsche Sparer und Anleger in den vergangenen Monaten hinnehmen mussten, hat das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz nun endlich reagiert. Die Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner stellte nun eine Checkliste vor, die bei einem Beratungsgespräch für Geldanlagen eine klare Richtung vorgeben sollen. Gerade weil in den vergangenen Jahren viele Sparer ihr Geld falsch investiert und dadurch viele auch ihre Altersvorsorge verloren haben, gibt die Bundesverbraucherschutzministerin nun einen neuen Weg vor. Dabei sollen vor allem Beratungsfehler erkannt werden sowie ein späterer Nachweis von Fehlern in der Anlagenberatung möglich sein.
In einem Interview mit der „Welt am Sonntag“ sagte die Ministerin Aigner dazu: Wenn ein Berater von vornherein weiß, dass er ein Protokoll anfertigen und dem Kunden aushändigen muss, wird er sich auch überlegen, wie er berät. Gemeint sind übrigens individuelle Gesprächsnotizen mit vollständigen Angaben über die erteilten Empfehlungen und die dafür maßgeblichen Gründe, keine Standardpapiere aus der Schublade.“
Eine interessante Sache steht übrigens gleich in der Einleitung dieser Checkliste für die Finanz- und Geldanlageberatung:
„Bevor Sie sich mit dem Thema Anlageberatung beschäftigen, sollten Sie sich allerdings zunächst einmal fragen, ob Sie überhaupt eine Beratung benötigen oder ob die Initiative dafür nicht allein vom Berater ausgeht. Gerne werden Verbraucher nämlich unaufgefordert von ihrer Bank oder sogar unbekannten Beratern kontaktiert und ihnen ein Beratungstermin aufgedrängt, obwohl gar kein Beratungsbedarf besteht. Das Ergebnis sind oft unsinnige Vertragsabschlüsse oder teure Umschichtungen bisheriger Anlagen.“
Klare Worte in einer Zeit, in der den Banken und ihren Machenschaften endlich mehr und mehr auf die Finger geschaut wird. Gut gemacht, Frau Aigner!