Future-Handel in Zukunft nur noch beschränkt möglich – BaFin schützt Kleinanleger

Mit dem Future-Handel lässt sich viel Geld verdienen. Doch das Risiko dieser Anlageart ist immens hoch. Privatanleger haben im Handel mit diesen Terminkontrakten auf die zukünftige Entwicklung von Aktien, Rohstoffen, Indizes, Kryptos und andere Anlagearten schon viel Geld verloren. In Deutschland galt es deshalb seit diesem Frühjahr als sicher, dass der Future-Handel für private Anleger verboten wird. Zu hoch ist die Gefahr, nicht nur das investierte Geld zu investieren, sondern hohe Verluste mit der Nachschusspflicht zu machen. Das heißt, anders als bei anderen Anlagearten wird nicht nur der angelegte Betrag verloren, wenn die Terminkontrakte platzen. Sondern je nach Vereinbarung und Plattform für den Future-Handel gilt zugleich die Nachschusspflicht.

Heute hat die BaFin, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in Deutschland, mitgeteilt, dass ab dem kommenden Jahr „die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf dieser Produkte an Kleinanleger“ beschränkt werden sollen. „Anders als die Entwurfsfassung“, so die BaFin heute, „welche die BaFin im Februar 2022 konsultiert hatte, sieht die veröffentlichte Allgemeinverfügung Ausnahmen vor: Der Handel mit Futures zu Absicherungszwecken bleibt für Kleinanleger unter bestimmten Voraussetzungen möglich.“

Die neuen Regeln Future-Handel für Kleinanleger

„Kleinanleger dürfen“, so die deutsche Finanzaufsicht heute, „künftig weiter Futures handeln, wenn sie damit realwirtschaftliche Preisrisiken absichern. Sie müssen den Absicherungszweck dann vorab gegenüber ihrem Wertpapierdienstleistungsunternehmen bestätigen. Absicherungsmöglichkeiten sind besonders bedeutsam für Agrarbetriebe, aber auch für andere Unternehmen der Realwirtschaft.“

Die Nachschusspflicht beim Future-Handel wird zum 1. Januar 2023 verboten, um Kleinanleger zu schützen. Bislang sind mit dem Handel mit Terminkontrakten für private Anleger oft unbegrenzte finanzielle Risiken verbunden. Dem schiebt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zum neuen Jahr den Riegel vor.

Inzwischen Schwemme von Mini- und Micro-Future-Produkten

Der Verbot der Future-Handel Nachschusspflicht ist auch eine Reaktion der BaFin auf die vermehrte Anzahl von Mini- und Micro-Future-Produkten, die auf den Markt gebracht werden. Aufgrund der Größe dieser Terminkontrakte richten sich diese speziell an Kleinanleger. Durch die Produktinterventionsmaßnahme werden sich ab kommenden Jahr der Verlust aus dieser Anlage nur noch auf den Beitrag beschränken, der auch tatsächlich investiert wurde.


Future-Handel in Zukunft nur noch beschränkt möglich – BaFin schützt Kleinanleger
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