Es wird teurer: Neuer Bußgeldkatalog tritt am Sonntag in Kraft

Der 1. Februar 2009 ist der Tag, ab dem der neue Bußgeldkatalog gültig ist. Für diesen Zweck hat der AvD, der Automobilclub von Deutschland, einen Bußgeldrechner eingerichtet, der über die Seite des AvD erreichbar ist. Der Rechner macht es möglich, sehen zu können, welche Verkehrsverstöße ab Sonntag wie viel kosten. Und es wird teurer, in vielen Bereichen für die Verkehrssünder in unserem Land.

Der Automobilclub von Deutschland schreibt dazu:

„Am kommenden Sonntag, dem 1. Februar 2009, tritt der neue Bußgeldkatalog in Kraft. Nun müssen vor allem Raser, Drängler und Alkoholsünder mit härteren Strafen rechnen. Der Automobilclub von Deutschland (AvD) bietet deshalb auf seiner Homepage ab sofort einen neuen Bußgeldrechner an: Klicken Sie hier!
Besonders deutlich fällt die Erhöhung bei Verkehrsverstößen aus, die als Hauptunfallursachen gelten. So werden beispielsweise die Geldbußen bei Drogen- und Alkoholdelikten verdoppelt. Verstöße gegen die 0,5 Promille-Grenze oder das Drogenverbot am Steuer können nun mit Bußgeldern bis zu 3000,- Euro geahndet werden. Bisher galt eine Bußgeldobergrenze von maximal 1.500 Euro.

Auf Autobahnen wird der Bußgeldsatz für Verstöße wie z.B. Einfahren an dafür nicht vorgesehener Stelle, Vorfahrtsverletzungen, Wenden, Rückwärtsfahren in Ein- oder Ausfahrten oder die Nutzung des Seitenstreifens zur Ausfahrt von 50 Euro auf 75 Euro angehoben. LKW-Fahrer, die den Mindestabstand nicht einhalten, können künftig mit 80 Euro (bislang 50 Euro) Bußgeld bestraft werden. Auch Verstöße gegen das Rechtsfahrgebot werden teurer: statt 40 Euro sind 80 Euro zu zahlen.

Bei vorsätzlichem Handeln oder grob fahrlässig begangenen Ordnungswidrigkeiten wird der Bußgeldrahmen von 500 Euro auf 2000 Euro angehoben. Dieses betrifft insbesondere auch Fälle gefährlichen Drängelns oder Rasens auf der Autobahn. Als vorsätzlich gilt in jedem Fall die Durchführung illegaler Kfz-Rennen. Wer daran teilnimmt, wird statt 150 Euro zukünftig 400 Euro zu zahlen haben. Deren Veranstalter werden mit 500 Euro (bisher 200 Euro) zur Kasse gebeten werden.

Anders als ursprünglich geplant, werden mit dem neuen Katalog nicht alle Bußgelder erhöht. Die Verwarnungsgelder für Halte- und Parkverstöße bleiben beispielsweise identisch (35 Euro). Und auch das Bußgeld für Handytelefonate beim Fahrradfahren (25 Euro) ist nicht angehoben worden. Der AvD begrüßt diese Differenzierung. Geringfügige Verstöße werden somit nicht unverhältnismäßig dramatisiert. Gegen Verkehrsrowdys, die andere und sich selbst in lebensgefährliche Situationen bringen und sich rücksichtslos verhalten, erscheinen höhere Bußgelder dagegen als einzig probates Mittel. An Unfallschwerpunkten empfiehlt der AvD zudem, präventiv die Kontrolldichte zu erhöhen, um die Straßen sicher zu machen und das Unfallrisiko zu verringern.“

(Quelle: Automobilclub von Deutschland)