Elektroauto als Dienstwagen – Experte verrät, welche steuerlichen Vorteile daraus resultieren

Elektroauto als Dienstwagen: Immer mehr mittelständische Unternehmen entscheiden sich dafür, ihren Fuhrpark mit Elektroautos zu erweitern oder gar zu ersetzen. Neben dem Nachhaltigkeitsaspekt sind es vor allem die steuerlichen Vorteile, die reizen. “Bei der Versteuerung des geldwerten Vorteils kommen Elektroautos deutlich günstiger weg als solche mit Verbrennungsmotoren”, bestätigen die Steuerexperten Soufian El Morabiti und Ali Doygun.

“Das kann die Steuerlast erheblich nach unten drücken und spart somit bares Geld. Wichtig ist allerdings, dass man sich über die Bedingungen und Voraussetzungen gründlich informiert.” Um welche steuerlichen Vergünstigungen es sich handelt und worauf Unternehmen in diesem Zusammenhang achten sollten, verraten Soufian El Morabiti und Ali Doygun im nachfolgenden Beitrag.

Elektroauto als Dienstwagen: Steuerersparnis beim geldwerten Vorteil

Dürfen Arbeitnehmer einen Dienstwagen auch privat nutzen, müssen sie ihn in der Steuererklärung als geldwerten Vorteil aufführen. Er wird dort zu den Einkünften gerechnet und erhöht damit die fällige Steuerlast. Für die Versteuerung ist der Bruttolistenpreis des Fahrzeugs ausschlaggebend. Ein Prozent dieses Betrags wird monatlich als geldwerter Vorteil bei den Einkünften verbucht. Handelt es sich bei dem Firmenwagen allerdings um ein Elektroauto, sind es nur noch 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises, die jeden Monat als Einnahme gewertet werden, und bei Hybridfahrzeugen 0,5 Prozent.

Dadurch ergeben sich deutlich unterschiedliche steuerrelevante Beträge. Zum Vergleich: Ein Dienstwagen mit einem Bruttolistenpreis von 50.000 Euro erzeugt als Verbrenner monatlich 500 Euro Einkünfte, das ist pro Jahr eine zu versteuernde Summe von 6.000 Euro. Als Hybridfahrzeug entstehen beim gleichen Bruttolistenpreis Einkünfte von monatlich 250 und jährlich 3.000 Euro, und als reines E-Auto sogar nur monatlich 125 beziehungsweise jährlich 1.500 Euro. Diese Einkünfte müssen am Ende versteuert werden. Mit einem Steuersatz von 40 Prozent kostet der Verbrenner pro Jahr 2.400, der Hybride 1.200 und das Elektroauto lediglich 600 Euro. Die reduzierte Anrechnung des geldwerten Vorteils gilt zunächst noch bis zum Jahr 2030.

Reduzierte Kilometerbesteuerung

Wenn Arbeitnehmer mit dem Firmenfahrzeug zur Arbeit fahren, müssen auch die Kilometer des Arbeitswegs als sogenannte Kilometerbesteuerung bei den Einkünften berücksichtigt werden. Hier gilt aktuell und bis zum Jahr 2030 eine ähnliche Regel: Bei einem Fahrzeug mit Verbrennungsmotor werden 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises pro Kilometer der einfachen Arbeitsstrecke als Einkommen gezählt. Ist der Dienstwagen ein Hybridfahrzeug, halbiert sich dieser Betrag, und bei einem Elektroauto muss sogar nur ein Viertel davon versteuert werden. Je weiter der Arbeitsweg ist, desto deutlicher kommt diese Entlastung zum Tragen.

Steuerfreie Pauschalen für den Ladestrom

Auch beim Aufladen können Arbeitnehmer mit einem Elektroauto als Dienstwagen steuerlich profitieren. So gilt Ladestrom am Arbeitsplatz bis 2030 als steuerfreie und nicht sozialversicherungspflichtige Bonusleistung zum Gehalt. Damit dieser Vorteil auch genutzt werden kann, wenn das Firmenfahrzeug zuhause geladen wird, müsste dort eigentlich ein separater Stromzähler installiert werden, der den Verbrauch exakt bestimmt. Stattdessen dürfen auch Pauschalen in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Wenn es am Arbeitsplatz eine Ladestation gibt, sind das pro Monat 30 Euro für E-Autos und 15 Euro für Hybriden. Ohne betriebliche Lademöglichkeit erhöht sich der Betrag auf 70 beziehungsweise 35 Euro.

Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Vergünstigungen

Vor der Anschaffung eines Elektroautos als Dienstwagen sollte man unbedingt die Voraussetzungen für die Vergünstigungen überprüfen: Damit E-Autos von der 0,25-Prozent-Regel profitieren, darf ihr Bruttolistenpreis nicht über 60.000 Euro liegen. Andernfalls verringert sich der Vorteil auf 0,5 Prozent. Hybriden müssen extern aufladbar sein, eine elektrische Reichweite von mindestens 60 Kilometer (ab 2025 80 Kilometer) haben und höchstens 50 Gramm Kohlendioxid pro Kilometer ausstoßen, um begünstigt zu sein. Generell infrage kommen sowohl Neu- als auch Gebrauchtwagen, sofern sie nicht bereits vor dem Jahr 2019 als Firmenwagen zugelassen wurden.

Über Ali Doygun und Soufian El Morabiti:

Soufian El Morabiti und Ali Doygun entwickeln mit GoldmanTax intelligente Steuerstrategien für den Mittelstand. Die beiden Steuerprofis haben es sich zur Aufgabe gemacht, die Steuerberatung zu revolutionieren und Mittelständlern dabei zu helfen, den niedrigsten für sie möglichen Steuersatz zu erhalten. Dabei setzt die Steuerkanzlei GoldmanTax auf die Steuerstrategien der erfolgreichsten Konzerne.

Die Steuerexperten Soufian El Morabiti und Ali Doygun © GMT Steuerberatungsgesellschaft mbH
Die Steuerprofis Soufian El Morabiti und Ali Doygun über die steuerlichen Vorteile von einem Elektroauto als Dienstwagen © GMT Steuerberatungsgesellschaft mbH