Die wichtige Reform der Erbschaftssteuer

Endlich hat sich eine Regierung unseres Landes getraut, maßgebliche Veränderungen in der Erbschaftssteuer vorzunehmen. Vielleicht war dies nur in der großen Koalition möglich, wie es scheint. Doch dies ist nun irrelevant – was zählt, ist allein das Ergebnis. Die mit Änderungen beschlossene Erbschaftssteuer im Detail:
„Am 6. November 2008 hat sich der Koalitionsausschuss auf eine Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts geeinigt. Mit der auf der Basis des vom Bundeskabinett am 11. Dezember 2007 verabschiedeten Gesetzentwurfes gefundenen Einigung ist der Fortbestand der Erbschaftssteuer gesichert.
Auch wenn einige insgeheim auf den Wegfall der Erbschaftsteuer spekuliert haben – ihr Erhalt und ihre Reform sind ein Gewinn für unser Land und seine Menschen:
• Mit einem jährlichen Aufkommen in der Größenordnung von 4 Mrd. Euro werden die Bundesländer auch künftig in die Lage versetzt, mehr in Bildung und damit in die Zukunft unseres Landes zu investieren.
• Mit dem jetzt gefundenen Kompromiss wird die generationenübergreifende Gerechtigkeit in unserem Land gestärkt: Die Kernfamilie (Ehe-/Lebenspartner sowie Kinder) wird im Erbfall gegenüber den bisherigen Regelungen stark begünstigt.
Gleichzeitig werden höchste Vermögen und Vermögensübertragungen außerhalb des engen familiären Umfeldes einen höheren Beitrag zum Steueraufkommen beitragen. Anders ausgedrückt: Millionenerben werden auch in Zukunft über die Erbschaftsteuer ihren Beitrag zur Finanzierung unseres Gemeinwesens leisten.

Damit wird für gerechte und faire Startchancen innerhalb der jeweiligen Erbengeneration gesorgt. Das ist nicht nur ein Gebot sozialer Gerechtigkeit, sondern auch ein nicht zu unterschätzender Beitrag zum sozialen Frieden und Zusammenhalt in unserer Gesellschaft.
• Nicht zuletzt ist es gerecht, dass mit der Reform der Erbschaftsteuer und in Umsetzung einer Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts nunmehr ausnahmslos alle Vermögenswerte mit ihrem wirklichen Wert, d.h. mit ihrem Verkehrswert, bewertet werden. Damit gehört die bisherige ungerechte Bevorzugung einzelner Vermögensarten, insbesondere von Grundstücken, der Vergangenheit an.
• Der gefundene Kompromiss stärkt den Wirtschaftsstandort Deutschland. Unternehmen wird beim Betriebsübergang ein an klare Bedingungen geknüpftes gemeinwohlorientiertes Steuerprivileg gewährt. Je nach gewählter Option und sofern die jeweiligen Bedingungen erfüllt sind, entfällt beim Betriebsübergang im Erbfall die Besteuerung des vererbten Vermögens entweder ganz oder zu 85%.

Die jeweiligen Bedingungen wurden bewusst so gestaltet, dass sie nicht nur den Erhalt von Arbeitsplätzen sichern, sondern auch den wirtschaftlichen und unternehmerischen Realitäten und Notwendigkeiten Rechnung tragen – sie ermöglichen den Unternehmen ein Maximum an unternehmerischer Disponibilität und erlauben ihnen, über den Konjunkturzyklus hinweg zu atmen.

Die wichtigsten Regelungen im Einzelnen

Begünstigung der Kernfamilie
Den Schwerpunkt der erbschaftsteuerrechtlichen Begünstigung der Kernfamilie bildet die Regelung, wonach Witwen, Witwer und Kinder des Erblassers keine Erbschaftsteuer auf ein vererbtes Haus oder eine Wohnung zahlen müssen, solange sie diese mindestens 10 Jahre langselbst nutzen.
Das heißt, dass es in diesen 10 Jahren weder zu einer Vermietung, zu einer Verpachtung, einem Verkauf oder zu einer Nutzung des ererbten Wohneigentums als Zweitwohnsitz kommen darf. Für Kinder gilt für die Steuerfreiheit zusätzlich die Auflage, dass die Wohnfläche nicht größer als 200 Quadratmeter sein darf. Daneben können Ehegatten für ererbtes Geldvermögen einen Freibetrag von 500.000 Euro geltend machen, für Kinder gilt ein Freibetrag von 400.000 Euro.

Steuerprivileg für Unternehmen
Für Firmenerben wird es zukünftig zwei Optionen geben, deren Wahl bindend ist, d.h. nachträglich nicht revidiert werden kann.
Option 1: Firmenerben, die den ererbten Betrieb im Kern sieben Jahre fortführen, werden von der Besteuerung von 85% des übertragenen Betriebsvermögens verschont, vorausgesetzt, die Lohnsumme beträgt nach sieben Jahren nicht weniger als 650% der Lohnsumme zum Erbzeitpunkt. Daneben darf der Anteil des Verwaltungsvermögens am betrieblichen Gesamtvermögen höchsten 50% betragen.
Option 2: Firmenerben, die den ererbten Betrieb im Kern zehn Jahre fortführen, werden komplett von der Erbschaftsteuer verschont, vorausgesetzt, die Lohnsumme beträgt nach 10 Jahren nicht weniger als 1000 % der Lohnsumme zum Erbzeitpunkt. Daneben darf der Anteil des Verwaltungsvermögens am betrieblichen Gesamtvermögen höchsten 10% betragen.

Fazit
Der jetzt gefundene Kompromiss führt nicht nur zu einer wieder verfassungsgerechten, sondern auch zu einer besseren Erbschaftsteuer. Die reformierte Erbschaftsteuer verteilt die Lasten gerechter, sie entlastet die Kernfamilie sowie solche Betriebe, die nachhaltig Arbeitsplätze erhalten und sie sie verschafft den Ländern die finanziellen Mittel für mehr Investitionen in Bildung.
Mehr Generationengerechtigkeit, größere Chancengleichheit und verbesserte Arbeitsplatzsicherheit zeichnen diese Reform aus. Sie ist darüber hinaus ein Beitrag zum Zusammenhalt dieser Gesellschaft in Zeiten fortschreitender Globalisierung und eines ausgeprägten demografischen Wandels.“

Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos, sagte am Freitag zur Einigung bei der Erbschaftssteuer: “Mit dem gestern erzielten Kompromiss bei der Reform zur Erbschaftsteuer wird meiner Hauptforderung voll Rechnung getragen: Der Betriebsübergang wird erleichtert und damit die Fortführung von Unternehmen und Arbeitsplätzen gesichert. Damit haben wir gerade in der schwierigen aktuellen wirtschaftlichen Situation viel für den deutschen Mittelstand und viel für die deutsche Wirtschaft und ihre Arbeitnehmer insgesamt erreicht. Es zeigt sich, dass oftmals ein erhebliches Maß an Ausdauer und Beharrungsvermögen notwendig ist, bis sich wirtschaftliche Vernunft durchsetzt – und das gilt nicht nur für die Erbschaftssteuer, wo ich seit Beginn der Diskussion für eine mittelstands- und arbeitsplatzfreundliche Lösung geworben haben. Umso mehr freue ich mich, dass jetzt ein so guter Kompromiss erzielt werden konnte.” Und: “Auch bei der Eliminierung des Fallbeileffekts und bei anderen bürokratischen und lebensfernen Auflagen, die ursprünglich vorgesehen waren, hat sich unser Insistieren zugunsten der mittelständische Wirtschaft ausgezahlt.”

(Quelle: Bundesministerium für Finanzen)