Bundesregierung erleichtert Bezug von Kurzarbeitergeld – Und erntet gleich wieder Kritik

Die neuerte Änderung – und damit Erleichterung – der Bezugsbedingungen von Kurzarbeitergeld war fast absehbar gewesen. Heute war es dann soweit, die wichtige Maßnahme Kurzarbeitergeld wurde verlängert. Doch prompt kam vom IW, dem Institut der deutschen Wirtschaft in Köln, die Kritik, das Ganze seit nichts Anderes als ein Placeboeffekt.

Der Placeboeffekt
Die Bundesregierung hat die Bedingungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld erneut erleichtert. Die maximale Bezugsdauer wurde auf nunmehr 2 Jahre erhöht. Noch wichtiger ist aber, dass die Betriebe ab dem 6. Monat Kurzarbeit künftig keine Sozialversicherungsbeiträge mehr zahlen müssen.
 
Die Verlängerung der Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes wird sich in der Praxis kaum auswirken. Nur wenige Betriebe können es sich leisten, zwei Jahre lang Mitarbeiter zu beschäftigen, für die keine Arbeit da ist. Denn außer dem Lohn, der durch das Kurzarbeitergeld ersetzt wird, fallen für den Arbeitgeber weitere Kosten an: Mitunter muss das Kurzarbeitergeld tariflich aufgestockt werden und es sind Personalfixkosten zu tragen.
 
Eine Neuerung macht jedoch Sinn: Bislang müssen die Betriebe die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge für ihre Kurzarbeiter zahlen – sofern diese eine Qualifizierung durchlaufen. Ab nächstem Jahr werden die Beiträge voll von der Arbeitsagentur übernommen. In den Genuss dieser Regelung kommen aber nur Betriebe, in denen es zuvor schon seit mindestens 6 Monaten Kurzarbeit gab.“ (Quelle: IW)

Die erneute Änderung im gesamten Wortlaut:

Das Kurzarbeitergeld kann künftig bis zu 24 Monate gezahlt werden. Ab dem siebten Monat Kurzarbeit erstattet die Bundesagentur für Arbeit den Arbeitgebern die gesamten Sozialversicherungsbeiträge.
Das Bundeskabinett beschloss heute die weiteren Verbesserungen beim Kurzarbeitergeld. Die Änderungen sollen am 1. Juli 2009 in Kraft treten. Vorher muss der Bundestag noch zustimmen. Gelten sollen sie befristet bis zum 31. Dezember 2010.
 
Das Kurzarbeitergeld wirkt und hat bislang mehrere Hunderttausend Arbeitsplätze gesichert. Bundesarbeitsminister Olaf Scholz bezeichnete Kurzarbeit als einen Schutzschirm für Arbeitsplätze. Zudem helfe es  Beschäftigten und Unternehmen, gemeinsam durch die Krise zu gehen.
 
“Wir unterstützen damit alle Unternehmen, die an ihren Mitarbeitern festhalten wollen. Und wir geben Ihnen Planungssicherheit, damit sie wissen, dass sie bis Ende 2010 durchhalten können”, sagte Scholz in Berlin.
 
Die Bundesregierung und die Tarifpartner von Gewerkschaften und Arbeitgebern hatten sich Ende April auf diese Regelung verständigt. 
 
Längere Bezugsdauer und stärkere Entlastung
 
Die Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes wird von 18 auf 24 Monate verlängert. Dies gilt für alle Beschäftigte, die bis zum 31. Dezember 2009 in Kurzarbeit gehen.
 
Wenn ein Betrieb bereits sechs Monate Kurzarbeit angewiesen hatte, wird er danach vollständig von den Sozialversicherungsbeiträgen für die Kurzarbeitergeldstunden entlastet.
 
Für die Berechnung des Sechs-Monats-Zeitraums ist es ausreichend, dass Kurzarbeit in den Unternehmen durchgeführt wurde. Dabei werden auch Zeiträume vor In-Kraft-Treten der jetzigen Verbesserungen berücksichtigt.
 
Das Kurzarbeitergeld wird so einfach wie möglich gestaltet. So soll etwa eine Unterbrechung der Kurzarbeit in einzelnen Betriebsteilen keine neuerliche Beantragung notwendig machen.
 
Vorteile bei Weiterbildung  
 
Bereits heute erstatten die Arbeitsagenturen die Hälfte der Beiträge zur Sozialversicherung, die auf Kurzarbeit entfallen. Für Beschäftigte, die während der Kurzarbeit an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen, können für diese Zeit die Beiträge sogar sofort und bis zu 100 Prozent übernommen werden. Dies gilt ebenfalls befristet bis zum Ende des Jahrs 2010.
 
Im Haushalt der Bundesagentur für Arbeit (BA) sind für das Kurzarbeitergeld aus konjunkturellen Gründen in diesem Jahr 2,1 Milliarden Euro eingeplant. Im 1. Quartal 2009 wurden dafür 230 Millionen Euro ausgegeben.
 
Die BA schätzt, dass gegenwärtig zwischen 1,3 und 1,5 Millionen Beschäftigte von Kurzarbeit betroffen sind. Im Schnitt sei ihre Arbeitszeit um ein Drittel verringert worden. Dies entspreche etwa 450.000 Vollzeitstellen. Im April haben Unternehmen für rund 450.000 weitere Beschäftigte Kurzarbeit angemeldet. In den Vormonaten waren es sogar zwischen 600.000 und 700.000.
 
Ausbildung auf hohem Niveau sichern
 
Bundesregierung, Arbeitgeber und Gewerkschaften sind sich zudem einig, dass auch im Krisenjahr die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge auf einem hohen Niveau gesichert werden soll.
 
Sichergestellt wird: Auch übernommene Auszubildende und befristet Beschäftigte können direkt in Kurzarbeit gehen, wenn sie in einem Betriebsteil arbeiten, für den Kurzarbeit beantragt wurde.“ (Quelle: Bundesregierung.de)