BaFin: Warnung vor gefälschten Zahlungsaufforderungen

Die BaFin warnt vor gefälschten Zahlungsaufforderungen! Die BaFin hat heute darauf hingewiesen, dass sie keine Zahlungsaufforderungen von Strafgebühren per E-Mail verschickt. Wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht heute mitteilte, ist der BaFin „ein Fall bekannt geworden, in dem eine Privatperson eine angeblich von poststelle@bafin.de versandte E-Mail erhalten hat. Diese E-Mail ist mit der Signatur eines Exekutivdirektors („Chief Executive Director“) der BaFin unterzeichnet.“

BaFin-Hauptgebäude in Bonn, Sitz der Banken- und Versicherungsaufsicht (c) BaFin

Laut BaFin wird der Empfänger in der betrügerischen E-Mail dazu aufgefordert, eine Strafgebühr über ein Logistikunternehmen („Excel Logistics PTD LTD“) zu zahlen. Die Strafgebühr, so die E-Mail laut BaFin, stehe in Verbindung mit „dem neuen Anti-Geldwäsche-Gesetz, das am 26. Juni 2017 in Kraft trat“. Der E-Mailabsender will den Empfängern der Mail weismachen, dass das Zahlen der Strafgebühr erforderlich sei, damit ein blockierter Geldbetrag, der angeblich für den Empfänger der E-Mail bestimmt sei, freigegeben werden könne.

Die BaFin bittet alle Empfänger solcher Mails, nicht dem angegebenen Link zu folgen und diese E-Mails sofort zu löschen.