Abzocke im Internet: Hilfe bei Abofallen

Das World Wide Web ist eine der wichtigsten Errungenschaften unseres modernen Lebens, aber es wird auch gerne von Abzockern und Betrügern genutzt. Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt deshalb nun Tipps zu Fallen und Gefahren im Internet herausgegeben, die sehr hilfreich sind, da viele Menschen dann oft nicht wissen, wie sie im Falle einer solchen Abofallen, oder anderer, ähnlicher Abzocke reagieren sollen.

„Drohung mit Schufa – Eintrag durch Abo-Abzocker ist unzulässig

Verbraucherzentrale gibt Tipps zu Internetkostenfallen

Adressen zum Schnäppchenkauf interessieren viele Verbraucher. Die Internetseite www.outlets.de klingt da zunächst verlockend – über 1200 Adressen, Tipps & Infos zum Thema Outlets, Fabrikverkauf, Lagerverkauf, Werksverkauf, Shopping und Schnäppchen werden versprochen, mit denen beim Einkauf bis zu 80% gespart werden könnte. Um diese Informationen zu erhalten, muss man sich registrieren und seine persönlichen Daten eintragen. Wenig später folgt eine Rechnung über 96 Euro für einen angeblich kostenpflichtigen Abonnementvertrag.

Nach diesem “Strickmuster” sind zahlreiche Abofallen im Internet aufgebaut. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale kommt es nicht zu einem Vertragsverhältnis, das eine Kostenpflicht begründen würde. Die Rechnungen sollte man keinesfalls bezahlen. Einen Musterbrief zur Abwehr der Forderungen finden Rat suchende hier zum Downloaden. (Anmerkung der Red.: bei der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt)

Weil aber immer mehr Verbraucher auf diesen Rat hören, versuchen die Abzocker die Betroffenen mit Mahnungen einzuschüchtern und das Geld mit entsprechenden Druckmitteln einzutreiben. So wird mit einem negativen Schufa-Eintrag gedroht, sollten die Opfer nicht zahlen.
Die Androhung mit dem Eintrag in ein Schuldnerverzeichnis bei einer bestrittenen Forderung ist allerdings rechtswidrig. Das hat das Amtsgericht Halle mit Beschluss vom 09.12.2009, AZ 105 C 4636/09 bestätigt. Das Gericht untersagte der Firma IContent GmbH, Betreiber der umstrittenen Seite outlets.de, einen negativen Schufa-Eintrag gegen eine Verbraucherin zu veranlassen, die sich gegen die Bezahlung der Rechnung zur Wehr setzte.

Opfer von Abo-Abzockern sollten sich nicht unter Druck setzen lassen und bei derartigen Einschüchterungsversuchen also standhaft bleiben.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.“

Quelle Pressemitteilung: Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt