Abgeltungsteuer zurückholen? Per Steuerratgeber von Finanztest ist (fast) alles möglich!

Zwei neue Ratgeber im Bereich der Steuer hat die Redaktion der renommierten Zeitschrift „Finanztest“ herausgegeben. Während viele Ratgeber meist nur einseitige Tipps geben, ist die zur „Stiftung Warentest“ gehörende „Finanztest“ immer noch auf der unabhängigen Seite – was die Ratschläge und Ratgeber aus diesem Hause so wichtig macht gerade für Otto Normalverbraucher.

„Zwei neue Steuerratgeber für Anleger und Rentner:Abgeltungsteuer und andere Ausgaben zurückholen

Mit der Abgeltungsteuer sollte alles einfacher werden: Seit Anfang des Jahres fällt für Kapitaleinkünfte ein pauschaler Steuersatz von 25 Prozent an. Die Bank führt die Steuer meistens direkt an das Finanzamt ab, der Anleger braucht sich um nichts zu kümmern. Doch wer sich darauf verlässt, verschenkt womöglich Geld. Der „Steuerratgeber für Anleger“ von Finanztest zeigt, wie man das Beste aus der Abgeltungsteuer macht. Er ist ab sofort im Buchhandel und bei der Stiftung Warentest erhältlich.

Steuerratgeber für Anleger

Das neue Steuerrecht klingt simpel, ist es in der Praxis aber nicht immer. Es gibt Ausnahmen, Fristen und Übergangsregelungen zu beachten. Hier hilft der Ratgeber weiter. Außerdem überweisen die Banken in einer Reihe von Fällen zu viel Abgeltungsteuer an das Finanzamt. Deshalb kann es sich lohnen, Kapitalerträge weiterhin in der Steuererklärung abzurechnen. In einigen Fällen sind Anleger ohnehin dazu verpflichtet. Der „Steuerratgeber für Anleger“ weist Schritt für Schritt den Weg durch die Formulare.

Was speziell Senioren über Steuern wissen sollten, erklärt ein weiterer Ratgeber von Finanztest: „Steuererklärung für Rentner 2009/2010“. Die vierte erweiterte und aktualisierte Auflage hilft beim Ausfüllen der Steuerformulare, die in diesem Jahr noch ein Stück komplizierter geworden sind. Außerdem gibt es Tipps zu den wichtigsten Steuerproblemen, mit denen sich Rentner und Pensionäre herumschlagen müssen. Es wird auch die Frage geklärt, wie viel Senioren neben der Rente steuerfrei einnehmen dürfen.“

Steuerratgeber für Anleger

Quelle Pressemitteilung: Stiftung Warentest