Zusatzbeiträge für Krankenkassen
Der 1. März 2010 bringt eine Änderung mit sich für die Geldbeutel der in Deutschland Gesetzlich Krankenversicherten. Seit der Einführung des Gesundheitsfonds zum 1. Januar des vergangenen Jahres verlangen einige Krankenkassen einen so genannten Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung.
Dieser Zusatzbeitrag wird nicht, wie sonst für die Krankenversicherung bei Angestellten üblich, gleich vom Bruttogehalt eingezogen, sondern der Krankenversicherte muss diesen Betrag selbst an seine Krankenkasse bezahlen.
Die Zusatzbeiträge zur Gesetzlichen Krankenkasse sind dabei ganz unterschiedlich, und beginnen bei meist acht Euro monatlich. Eine Zuzahlung für mitversicherte Angehörige wird jedoch nicht verlangt. Maximal verlangt werden dürfen 37,- Euro, dies entspricht ein Prozent des beitragspflichtigen Bruttoeinkommens. Beim Einfordern von bis zu acht Euro monatlich müssen die Krankenkassen das Einkommen des Versicherten nicht prüfen, Zusatzbeiträge über acht Euro dürfen nur anhand des tatsächlichen Bruttoeinkommens berechnet und verlangt werden.
Zusatzbeiträge zur Krankenversicherung dürfen die Krankenkassen dann erheben, wenn sie mit dem Geld, das sie aus dem Gesundheitsfonds erhalten, nicht ausreichend Mittel zur Verfügung haben.
Dennoch gibt es viele Krankenkassen, die erklärt haben, im Moment keine Zusatzbeiträge zur Krankenversicherung zu verlangen. Ein Wechsel zu einer solchen Krankenkasse ist möglich, da hier aufgrund der Beitragserhöhung durch den Zusatzbeitrag ein Sonderkündigungsrecht gilt. Dennoch sollte auch bei einem Wechsel unbedingt auf die Leistungen der Krankenkassen geachtet werden, damit der Krankenversicherungs-Wechsel nicht zum Schuss nach hinten wird, und man am Schluss weniger Leistungen und schlechteren Service hat, als es vorher der Fall war.
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