vzbv erhebt Musterfeststellungsklage gegen Parship

Onlinedating boomt. Doch die Kosten dafür sind mitunter sehr hoch. Der vzbv erhebt nun eine Musterfeststellungsklage gegen Parship. Nach Ansicht des Verbraucherzentrale Bundesverbandes dürfen NutzerInnen von des Online-Partnervermittlers jederzeit kündigen. Außerdem hält der vzbv die Verlängerungsklauseln für unwirksam. Der Verbraucherzentrale Bundesverband geht davon aus, dass für Betroffene „teils hunderte Euro Erstattung möglich“ sind.

„Der Online-Partnervermittler Parship (PE Digital GmbH) versucht, Verbraucher:innen langfristig in kostspieligen Verträgen zu halten.“ schreibt der vzbv in seiner heutigen Pressemitteilung zur Musterfeststellungsklage.

Henning Fischer, Rechtsreferent beim vzbv, dazu: „Die langfristige Bindung, die Parship-Nutzer:innen suchen, ist nicht die zum Anbieter“. Fischer weiter: „Mit der Musterfeststellungsklage beabsichtigt der vzbv Verbraucher:innen zu helfen, die teure Mitgliedschaft zu beenden und zu Unrecht gezahlte Mitgliedsbeiträge zurückzuerhalten.“

Die Teilnahme an der Klage gegen den Online-Partnervermittler sei in wenigen Wochen möglich, so der Verbraucherzentrale Bundesverband. Die Teilnahme an der Musterfeststellungsklage ist laut vzbv kostenlos.

Mehr Infos zur Klage gegen Parship findest du → hier beim vzbv.