Verbraucherzentrale NRW: Mit Berufsunfähigkeitsversicherungen oft unzureichend vorgesorgt

Die Verbraucherzentrale NRW hat zahlreiche Verträge zu Berufsunfähigkeitsversicherungen von Ratsuchenden unter die Lupe genommen, und dabei festgestellt, dass die BU-Versicherungen oftmals nicht den Schutz bieten, der benötigt wird. Stattdessen würden die Versicherungsnehmer in „trügerischer Sicherheit“ gewiegt, „sie seien für den Ernstfall finanziell genügend aufgestellt“.

Risiko in Berufsunfähigkeitsversicherungen

„Für den Ernstfall oft unzureichend vorgesorgt

Nur jeder Vierte, der über eine Berufsunfähigkeitsversicherung verfügt, ist bei dauerhaftem Verlust der Arbeitskraft mit seiner Police ausreichend abgesichert. Das zeigt der Blick der Verbraucherzentrale NRW in 326 Verträge von Ratsuchenden. „Berufsunfähigkeitsversicherungen bieten oftmals nicht den benötigten Schutz, sondern wiegen Versicherungsnehmer stattdessen in der trügerischen Sicherheit, sie seien für den Ernstfall finanziell genügend aufgestellt. Müssen sie die Leistungen tatsächlich abrufen, haben zwei Drittel von ihnen wegen drastischer Unterdeckung und fehlerhaften Angaben häufig das Nachsehen“, kritisiert die Verbraucherzentrale NRW.

Weil die gesetzliche Erwerbsminderungsrente im Ernstfall nicht ausreicht, ist die private Vorsorge in Form der Berufsunfähigkeitsversicherung für Berufstätige ein unbedingtes Muss, um Einkommenseinbußen abzufedern. Dies gilt besonders auch für Studenten, Auszubildende und Hausfrauen, da diese keinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente geltend machen können. Die freiwillig vereinbarte Zusatzversicherung springt ein, wenn eine Erkrankung oder ein Unfall die weitere Ausübung einer beruflichen Tätigkeit verhindert.
A und O eines ausreichenden finanziellen Rettungsschirms ist jedoch, dass die versicherte Monatsrente nicht zu gering bemessen ist. Als Faustregel gilt, dass etwa zwei Drittel des letzten Nettoeinkommens als monatliche Extra-Rente abgesichert sein sollten. Dem Versicherer müssen zudem alle individuellen Risiken – etwa Vorerkrankungen, Risikoberufe und gefährliche Hobbys – vor dem Abschluss ehrlich genannt werden. Wer dies nicht beachtet, kann trotz bestehender Versicherung im schlimmsten Fall seine Ansprüche verspielen.

In der Praxis beschert der komplexe Vertragsabschluss mit den vielen Klauseln, die gut bedacht sein müssen, Versicherungswilligen noch weitere Probleme. 203 der 326 von der Verbraucherzentrale NRW ins Visier genommen Verträge (62 Prozent) weisen eine unzureichende finanzielle Absicherung auf, die dazu beiträgt, dass im Ernstfall der jeweilige Lebensstandard nicht beibehalten werden kann. Jede fünfte Police garantiert nur die Zahlung einer monatlichen Zusatzrente unterhalb des Grundsicherungsniveaus von durchschnittlich 700 Euro. Besonders für ehemalige Berufstätige, die in die Grundsicherung gerutscht sind, ist eine gering abgeschlossene Berufsunfähigkeitsversicherung jedoch besonders fatal: Da im Ernstfall die private Rente aus der Berufsunfähigkeitsversicherung auf die Grundsicherungsleistungen angerechnet wird, beschert ein geringer Abschluss den Versicherten vielfach keinen finanziellen Ausgleich, sondern ist ein Nullsummenspiel: Versicherte in der Grundsicherung bekommen noch nicht einmal ausgezahlt, was sie zuvor jahrelang an Beiträgen in ihre Berufsunfähigkeitsversicherung eingezahlt haben. Nur ein Viertel der geprüften Verträge verfügte über eine ausreichende Deckung.

Versicherte sollten prüfen, ob ihr Vertrag eine ausreichende Deckung aufweist oder eine Nachversicherungsgarantie einräumt. Eventuell nützt auch der Abschluss einer weiteren Berufsunfähigkeitsversicherung als Auffangbecken. Bei jüngeren Versicherungsnehmern kann es sich lohnen, die unvorteilhafte Police durch eine neue mit optimaleren Konditionen auszutauschen.

Wer seine Berufsunfähigkeitsversicherung überprüfen lassen möchte oder plant, eine zu ausreichenden und anpassungsfähigen Bedingungen abzuschließen, erhält fachlich versierten und unabhängigen Rat bei den Versicherungsexperten der Verbraucherzentrale NRW – entweder persönlich vor Ort oder am Verbrauchertelefon. Näheres zu Kontakten, Terminen und Preisen unter www.vz-nrw.de/versicherungsrat.“

Quelle Pressemitteilung: Verbraucherzentrale NRW