Tierhalterhaftpflichtversicherung – Wichtig für Besitzer von größeren Tieren

Tierhalter haften für Schäden – Tierhalterhaftpflicht übernimmt die Kosten

Bereits seit längerem haften Tierhalter für die Schäden, die ihre Tiere verursachen. Dies gilt dabei nicht nur für Hunde, sondern auch für Pferde und Katzen. Die Tierhalterhaftpflichtversicherung schützt nicht nur den Tierhalter vor ungeplanten Ausgaben durch Schäden in Höhe der Deckungssumme, sondern sie gibt dem Geschädigten im Fall der Fälle einen schnellen und unkomplizierten Ausgleich.

Grundlage ist für die Tierhaftung übrigens § 833 des BGB (bürgerliches Gesetzbuch). Dies besagt ganz klar, dass der Halter eines Tieres für jegliche Schäden aufkommen muss – und im Gegensatz zu Kindern muss bei Tieren übrigens keine grobe Fahrlässigkeit vorliegen.

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Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung macht hauptsächlich bei größeren Tieren, wie zum Beispiel Hunden, Pferden oder Kühen Sinn, denn Haustiere wie Schildkröten, Katzen oder Ratten sind schon in der normalen Privathaftpflichtversicherung mit eingeschlossen. Sofern dies allerdings nicht der Fall ist, lohnt es sich auch für die kleinen Haustiere eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abzuschließen, da schon das Umwerfen einer wertvollen Vase teuer werden kann. Besonders Jungtiere sind dabei oftmals – völlig unbeabsichtigt – etwas ungeschickt und übereifrig.

Für Hunde und Kampfhunde ist übrigens in einigen Bundesländern eine Hundehalterhaftpflicht-Versicherung vorgeschrieben. Diese Tierhalterhaftpflichtversicherung wird im jeweiligen Landeshundegesetz vorgegeben. Die Versicherungen haben allerdings auch die Möglichkeit, für bestimmte Rassen einen „Gefahrenzuschlag“ zu erheben. Bestimmte Rassen und oftmals auch ausgebildete Blindenhunde sind von dieser Pflicht zur Tierhalterhaftpflichtversicherung befreit. Dennoch macht es durchaus Sinn, ein paar Euro im Monat für die finanzielle Sicherheit zu investieren.

Eine Hundehaftpflicht, bzw. eine Tierhalterhaftpflichtversicherung bezahlt übrigens auch Körperschäden. Dies bedeutet, dass die Versicherung einen finanziellen Ausgleich für Bisswunden von Hunden oder Tritten von Pferden bezahlt.