Raus aus der Verschuldung und ab in die Privatinsolvenz?

Zum 1. Juli 2014 hat sich das Verbraucherinsolvenzrecht geändert. Unter anderem ist dadurch ein früheres Ende des Regelinsolvenzverfahrens möglich, wie auch das Insolvenzplanverfahren neu ist. Für hoch verschuldete Verbraucher gibt es damit eine geänderte Möglichkeiten bei der Privatinsolvenz, unter anderem hat auch der Insolvenzverwalter mehr Rechte eingeräumt bekommen.

Wichtig ist bei einem Insolvenzverfahren wie auch in der Verhandlung mit den Gläubigern, sich gründlich zu informieren und eine gute Beratung zur Seite zu haben. Möglichkeiten hierzu bieten unter anderem die öffentlichen Schuldnerberatungen und gemeinnützige Institutionen wie die Arbeiterwohlfahrt (AWO) und die Caritas.

Daneben gibt es auch noch private Schuldnerberatungen. Wichtig ist beim Nutzen einer Beratung wie zum Beispiel bei http://www.deutsche-schuldenbefreiung.de/. vor allem, dass das Ganze zielführend und auf den Schuldner und seine finanzielle Situation, sein Einkommen wie auch die offenen Forderungen zugeschnitten ist.

Wichtig ist bei solchen Beratungen darauf zu achten, ob eine Rechtsberatung vorgenommen werden kann oder nicht. Als Erstberatung genügt es oftmals auch, sich Beratung zu suchen, die Möglichkeiten des Auswegs aus den Schulden benennt. Auf dem Weg in die Insolvenz hingegen wird eine Rechtsberatung und eine rechtliche Begleitung erforderlich, weshalb eine richtige Schuldnerberatung dann von Nöten ist.

Sicher ist jedoch eines: der Weg aus den Schulden ist möglich. Vor allem dann, wenn man sich rechtzeitig auf den Weg macht und die verschiedenen Möglichkeiten, die es gibt, auslotet. Sei es durch eine Umschuldung, sei es durch eine Privatinsolvenz, sei es durch ein Insolvenzplanverfahren.