Nun ist es soweit: Die ersten Reservierungsbescheide für die Abwrackprämie gehen raus

Die letzte große Nachricht, welche das BAFA, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zu vermelden hatte, war die Tatsache, dass die Fehler bei den Reservierungsanträgen im Internet behoben seien. Die Reservierung für die Anträge auf Gewährung der Abwrackprämie ist seit dem 30. März dieses Jahres möglich und hat inzwischen zu 791.933 Anträgen auf Gewährung der Umweltprämie mittels des Reservierungsverfahrens geführt. Eine große Anzahl, die auch mit Sicherheit noch weiter steigen wird.

Nun gab das BAFA bekannt, dass seit gestern die ersten Reservierungsbescheide für die Abwrackprämie versandt werden. Die ganze Nachricht im Wortlaut:

BAFA verschickt die ersten Reservierungsbescheide

Das BAFA verschickt ab heute per Post Reservierungsbescheide an Antragsteller, die die Umweltprämie im neuen Online-Verfahren beantragt haben. Der Reservierungsbescheid sichert dem Antragsteller die Umweltprämie verbindlich zu, sofern der Antragsteller innerhalb von sechs Monaten ab dem Ausstellungsdatum des Reservierungsbescheides die erforderlichen Nachweisunterlagen per Post an das BAFA übermittelt.
Aus Gründen der besseren organisatorischen Abwicklung ist es dringend erforderlich, die Nachweisunterlagen erst nach Erhalt des Reservierungsbescheids beim BAFA einzureichen. Hierzu ist dem Reservierungsbescheid ein eigenes Verwendungsnachweisformular beigefügt. Fehlerhafte Eingaben im Rahmen der Online-Antragstellung (z. B. Schreibfehler) können in diesem Verwendungsnachweisformular nochmals korrigiert werden.

Zunächst werden für rund 120.000 Anträge die Reservierungsbescheide verschickt. Reservierungsbescheide für die verbleibenden z. Zt. rund 630.000 Online-Anträge können erst dann versendet werden, wenn das Gesetzgebungsverfahren für die Bereitstellung zusätzlicher Fördermittel abgeschlossen ist.
Antragsteller, die zunächst noch keinen Reservierungsbescheid erhalten, brauchen vor diesem Hintergrund keine weiteren Schritte zu unternehmen. Der Antrag ist beim BAFA eingegangen und wird bearbeitet, wobei nach wie vor in der Reihenfolge des Antragseingangs vorgegangen wird.“ (Quelle: BAFA)