KfW-Sonderprogramm inklusive des KfW-Schnellkredits wird verlängert – Kredithöchstbeträge erneut angehoben

Wie die KfW heute Vormittag in einer gemeinsamen Presseerklärung mit dem Bundeswirtschaftsministerium mitteilte, wird die Antragstellung im KfW-Sonderprogramm bis 30. April 2022 verlängert. Auch der KfW-Schnellkredit geht in die Verlängerung. Außerdem werden die Kredithöchstbeträge noch einmal angehoben. Durch das KfW Sonderprogramm können Unternehmen aller Größen und Branche ihren Liquiditätsbedarf decken.

Bis zum Stichtag 25. November 2021 gab es im Rahmen des KfW-Sonderprogramms laut KfW Zusagen an über 145.000 Unternehmen mit einem Volumen von insgesamt über 52 Milliarden Euro. Durch das Sonderprogramm und die KfW-Schnellkredite wurde eine Maßnahme zur wirtschaftlichen Abfederung der Pandemie geschaffen.

Im Rahmen der Verlängerung des KfW-Sonderprogramms und des KfW-Schnellkredits gibt es folgende Änderungen:

Im Sonderprogramm der KfW sollen Unternehmen „künftig mit deutlich höheren maximalen Kreditbeträgen für Kleinbeihilfen“ unterstützt werden. Die Kreditobergrenzen liegen dann

  • für Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten bei 2,3 Mio. Euro (hier lag die Grenze bisher bei 1,8 Mio. Euro),
  • für Unternehmen mit über zehn bis 50 Beschäftigten bei 1,5 Mio. Euro (bisher maximal 1,125 Mio. Euro),
  • für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten bei 850.000 Euro (bisher maximal 675.000 Euro).

Beibehalten wird indes die maximale Kreditobergrenze je Unternehmensgruppe, die bei 25 % des gesamten Umsatzes des Jahres 2019 liegt.

Im KfW-Unternehmerkredit und im ERP-Gründerkredit mit Laufzeiten von mehr als sechs Jahren wird die Kreditobergrenze von bisher 1,8 Mio. Euro auf 2,3 Mio. Euro erhöht.

Umgesetzt werden die Änderungen zum 1. Januar 2022.

Die Kredite aus dem KfW-Sonderprogramm können jedoch nur Unternehmen und Betriebe erhalten, die „nachweislich vor Ausbruch der Corona-Krise noch nicht in Schwierigkeiten waren. Eine Finanzierung von Unternehmen in Schwierigkeiten oder ohne tragfähiges Geschäftsmodell ist ausgeschlossen.“