Kann ich das Girokonto wechseln wenn die Dispozinsen steigen?

Die Europäische Zentralbank hat im September ein 2. Mal den Leitzins für die Eurozone erhöht. Die Sparer können sich freuen, in der Folge steigen die Sparzinsen weiter an. Doch für Kreditnehmer und Kontoinhaber hat dies negative Auswirkungen. Die Dispozinsen steigen an, und dies inzwischen deutlich. Für viele Verbraucher stellt sich deshalb in Zeiten drastisch gestiegener Energie- und Lebensmittelpreise die Frage, ob sie ihr Girokonto wechseln können, wenn die Zinsen für den Dispo steigen.

Sie können Ihr Girokonto jederzeit wechseln

Wenn Ihnen der Dispokredit für Ihr Konto zu teuer geworden ist, haben Sie die Möglichkeit, jederzeit einen Girokontowechsel vorzunehmen. Anders als noch vor Jahrzehnten ist die Auswahl an Girokonto Anbietern inzwischen so groß, dass selbst in Girokonto Vergleichsrechnern bei Weitem nicht alle Konten und Banken Platz finden.

Gibt es für das Girokonto wechseln eine Kündigungsfrist?

Viele Verbraucher kündigen ihr Konto aus drei Gründen nicht:.

  • Sie denken, dass dies zu umständlich sei.
  • Sie ihrer Hausbank treu bleiben müssten.
  • Dass die Kündigungsmodalitäten viel zu aufwändig seien.

Alles drei ist nicht der Fall. Sie können Ihr Girokonto jederzeit kündigen. Ob Sie dabei eine Kündigungsfrist beachten müssen, hängt davon ab, was im Kontovertrag vereinbart wurde.

Im Bürgerlichen Gesetzbuch, BGB, steht dazu in § 675h Absatz 1:

„Der Zahlungsdienstnutzer kann den Zahlungsdiensterahmenvertrag, auch wenn dieser für einen bestimmten Zeitraum geschlossen ist, jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, sofern nicht eine Kündigungsfrist vereinbart wurde. Die Vereinbarung einer Kündigungsfrist von mehr als einem Monat ist unwirksam.“

Um zu wissen, ob Sie für Ihr Girokonto eine Kündigungsfrist einhalten müssen, können Sie den Kontovereinbarungen und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihrer Bank oder Sparkasse entnehmen.

Und umständlich ist die Kündigung eines Girokontos und der Wechsel der Bank heutzutage längst nicht mehr.

Keine Kontokündigung vor der Eröffnung eines neuen Girokontos!

Der wichtigste Punkt neben der Kündigung ist, dass Sie unbedingt ein neues Girokonto eröffnet haben sollten, bevor Sie Ihr altes Konto kündigen. Heutzutage geht nichts mehr ohne Zahlungsverkehr über das Girokonto. Dies gilt sowohl für Geldeingänge wie Gehalt oder Lohn, Rente oder Pension und Arbeitslosengeld oder Hartz IV und andere Zahlungseingänge. Und dies gilt für Überweisungen für Miete, Strom und Gas, Versicherungen und Vieles mehr.

Nur so ist der nahtlose Übergang von einem Girokonto zu einem anderen gewährleistet. Beim Girokontowechsel gilt, was auch bei der Kfz-Versicherung gilt: Ohne einen neuen Vertrag soll der alte nicht gekündigt werden!

Was muss ich beim Kontowechsel beachten?

Viele Banken bieten inzwischen einen Kontowechselservice an. Was dieser genau beeinhaltet, können Sie bei dem jeweiligen Geldinstitut erfragen. Auch wichtig ist natürlich, ob für den Wechselservice des Girokontos Gebühren anfallen oder ob dieser kostenfrei angeboten wird.

Und denken Sie daran, rechtzeitig Ihre Kontoauszüge aus dem Onlinebanking Ihrer aktuellen Bank herunterzuladen, wenn Sie keine Papierauszüge mehr erhalten.

Und noch ein wichtiger Hinweis: Mitunter wollen Banken ihre alten KundInnen wiederhaben und schicken dann Werbung per Post oder Email oder rufen an, um Ihnen einen neuen Vertrag anzubieten. Lassen Sie sich nicht darauf ein und verbitten Sie sich dies ausdrücklich!

Der Finanznews-123.de Tipp: Girokonten vergleichen

Wenn Sie Ihr Girokonto wechseln wollen, weil die Zinsen für Ihren Dispokredit gestiegen sind, können Sie über einen Girokontovergleich ein neues Konto finden. Im Vergleichsrechner können Sie sehen, wie hoch die aktuellen Dispozinsen beim jeweiligen Geldinstitut sind.