GDV weist Kritik an Lebensversicherung zurück

Viele ehemalige Versicherte einer Lebensversicherung oder privaten Rentenversicherung haben das Recht auf eine Rückzahlung. Am Montag hat die Verbraucherzentrale Hamburg jedoch bekannt gegeben, dass nur wenige Versicherer das Geld an ihre ehemaligen Kunden problemlos erstatten. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) weist nun die Kritik der Verbraucherschützer zurück.

Lebensversicherung: Zu geringe Auszahlung – Anspruch auf Rückzahlung

Im vergangenen Jahr hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe einige Urteile gefällt, mit denen bestimmte Klauseln einer Lebensversicherung oder privaten Rentenversicherung für ungültig erklärt wurden. Betroffen sind Verträge, die zwischen Mitte 2001 und Ende 2007 abgeschlossen wurden. Kunden mit einer solchen Police, die ihre Versicherung gekündigt oder beitragsfrei gestellt haben, stehen daher Rückzahlungen zu. Ihnen wurde in der Vergangenheit zu wenig ausgezahlt. Laut der Verbraucherzentrale Hamburg handelt es sich dabei um Versicherte der Anbieter Deutscher Ring, Ergo, Generali und Signal Iduna.

Lebensversicherung: BGH-Urteil wird nur schleppend umgesetzt

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat nun überprüft, wie die Versicherer mit den Rückzahlungen umgehen und ob sie den Forderungen nachkommen. Das Ergebnis fällt negativ aus. Kunden, die ihre Ansprüche geltend gemacht haben, sollen von den Unternehmen zum Teil abgewimmelt worden sein. Diese Verzögerungen führten wiederum dazu, dass die Gesellschaften sich im weiteren Verlauf auf die Verjährung der Ansprüche berufen konnten. Verbraucher, denen Geld zurückgezahlt wurde, erhielten die Rückzahlung oftmals nicht im vollen Umfang, so die Verbraucherzentrale.

GDV: Kritik der Verbraucherschützer ungerechtfertigt

Der GDV hat jetzt die Vorwürfe zurückgewiesen. In vielen von den Verbraucherschützern vorgetragenen Fällen liegt „offenbar kein berechtigter oder jedenfalls kein rechtlich durchsetzbarer Anspruch“ vor, sagt GDV-Sprecher Hasso Suliak gegenüber finanzen.de. Entweder ist der Anspruch verjährt oder „die Rechtsprechung des BGH [ist] schlichtweg nicht einschlägig“, so Suliak weiter. Den Versicherern könne so kein Vorwurf gemacht werden, wenn sie die unberechtigten Forderungen nicht erfüllen. Der GDV selbst hat seine Musterbedingungen für die Lebensversicherung im Sinne der BGH-Urteile überarbeitet.

Allianz: Etwa 900.000 Verträge falsch abgerechnet

Trotz der Stellungnahme des GDV bleibt die Kritik, dass kein Versicherer den Schaden von sich aus reguliert. Betroffene müssen ihren Anspruch erst selbst geltend machen. Die Verbraucherschützer stellen dazu einen Musterbrief zur Verfügung. Die Allianz hat die Vorwürfe der Verbraucherzentrale Hamburg indes zurückgewiesen. Man habe alle betroffenen Kunden im Zuge der jährlichen Standmitteilung zu Beginn des Jahres informiert. Bei der Allianz sollen rund 900.000 Versicherte betroffen sein. Das Unternehmen rechnet mit Rückzahlungen in Höhe von bis zu 117 Millionen Euro.