Finanzprodukte – Informationsblätter und der fehlende gesetzliche Standard

Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert vom Gesetzgeber, endlich einheitliche Standards für Informationsblätter („Beipackzettel“) für Finanzprodukte zur Vorgabe zu machen. Und auch in Bezug auf die teuren Abhebegebühren an Bankautomaten fordert der vzbv einen Eingriff seitens des Verbraucherministeriums.

„Finanzprodukte: vzbv fordert gesetzliche Standards für Informationsblätter
Verbraucherministerin Aigner muss Banken verbindliche Vorgaben machen

Gesetzliche Regeln statt freiwilliges Durcheinander fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) anlässlich des heutigen Treffens von Verbraucherministerin Ilse Aigner mit drei Großbanken. “Die Verbraucher wollen Finanzprodukte verstehen und vergleichen können. Für die Informationsblätter braucht es deshalb verbindliche Standards”, erklärt Vorstand Gerd Billen. Darüber hinaus fordert der vzbv gesetzliche Höchstbeträge für Gebühren an Geldautomaten. “Der Markt ist offenbar nicht in der Lage, den Wucher zu verhindern. Deshalb muss die Politik die Gebühren bei maximal zwei Euro deckeln”, erklärt Billen.

Bei den Informationsblättern für Finanzprodukte setzt derzeit jede Bank ihre eigenen Vorstellungen um. Daran hat auch der Vorschlag des Bankenverbandes nichts geändert. Ein Problem ist auch die Verständlichkeit: In den Produktinformationsblättern wimmelt es von Fachbegriffen. “Damit die Informationen für Verbraucher einen Nutzen haben, müssen sie einheitlich und verständlich sein”, so Billen. “Auch Laien könnten so gute von schlechten Produkten unterscheiden und Fehlinvestitionen vermeiden.” Der vzbv fordert von der Bundesregierung, einen Standard gesetzlich vorzuschreiben.

Handlungsbedarf gibt es auch bei den Gebühren an Geldautomaten: Bis zu zehn Euro Mindestbetrag zahlen Bankkunden in Deutschland, wenn sie Geld an einem fremden Automaten abheben. Der Grund: Die Banken und Sparkassen tragen ihren Konkurrenzkampf auf dem Rücken der Kunden aus. Deshalb fordert der vzbv gesetzliche Höchstbeträge von maximal zwei Euro pro Abhebung. Außerdem müsse an jedem Automaten klar erkennbar sein, was eine Abhebung kostet.“

Quelle Pressemitteilung: Verbraucherzentrale Bundesverband