EU-Verbraucherkreditrichtlinie kommt – Aber immer noch kein Schutz vor Wucherzinsen!

Die Europäische Union geht mit der Einigung zur EU-Verbraucherkreditrichtlinie einen wichtigen Weg. Gestärkt werden die Rechte der Verbraucher bei der Kreditvergabe, auch bei den Buy now pay later-Krediten. Doch nach wie vor fehlt ein wichtiger Punkt: Der Schutz vor Wucherzinsen!

Dies macht auch Dorothea Mohn, die Leiterin Team Finanzmarkt bei der Verbraucherzentrale Bundesverband in ihrem Statement zur EU-Verbraucherkreditrichtlinie deutlich: „Die Chance auf EU-Ebene für einen wirksamen Schutz vor Wucherzinsen wurde vertan. Das ist problematisch. Der vzbv wird sich weiter für einen effektiven, präventiven Schutz vor Wucherzinsen einsetzen.“

Die wichtigsten Punkte der EU-Verbraucherkreditrichtlinie

  • Verbraucher sollen in Zukunft besser geschützt werden, wenn sie einen Kredit aufnehmen. Die EU-Verbraucherkreditrichtlinie wird deshalb auch die so genannten BNPL-Finanzierungen, die Buy now pay later-Kredite, Kredite unter 200 Euro und auch Null-Prozent-Finanzierungen beinhalten.
  • Die Kreditwürdigkeitsprüfung soll weiterentwickelt werden. Wenn eine Kreditwürdigkeitsprüfung negativ ausfällt, soll es in Zukunft keine Kreditverträge mehr geben dürfen. Dies ist ein deutlicher Unterschied zur mitunter gängigen Praxis, Kleinkredite ohne Kreditwürdigkeitsprüfung durchzuführen.
  • Personenbezogene Daten mit Diskriminierungspotential sollen in Zukunft bei der Kreditwürdigkeitsprüfung ausgeschlossen werden.
  • Kreditvermittler und Kreditgeber müssen sich in Zukunft einer Registrierungspflicht und Zulassungspflicht unterziehen. Nur kleine und mittlere Unternehmen sollen davon ausgenommen werden.
  • Auch das Thema Restschuldversicherung geht die EU-Verbraucherkreditrichtlinie an. Hier sollen Verbraucher zwischen dem Abschluss des Kredits und der Restschuldversicherung eine Bedenkzeit von mindestens drei Tagen haben.

Verändert die Verbraucherkreditrichtlinie die Vergabepraxis?

Es wird sich zeigen müssen, in wie weit die Verbraucherkreditrichtlinie in der EU wirklich greifen wird und wie sich die Vergabepraxis der einzelnen Anbieter ändern wird. So mancher wird möglicherweise seine Zelte in der Europäischen Union abbrechen und seine Kredite von außerhalb der EU anzubieten versuchen. Andere hingegen werden ihre Geschäftspraxis an die EU-Verbraucherkreditrichtlinie anpassen.

Vor allem interessant werden dürfte es hinsichtlich der Null-Prozent-Finanzierungen, wie diese in Zukunft aufgestellt sein werden. Oder eher: Ob es sich mit der Einführung der Verbraucherkreditrichtlinie überhaupt noch geben wird.