Es riestert immer mehr – Die Riester Rente weiter im Aufwind!

Die Zeiten sind längst vorbei, in denen Norbert Blüms Worte noch Bestand hatten und galten: „Die Renten sind sicher!“. Heute kann sich kein Arbeitnehmer mehr auf eine zukünftige ausreichende Rentenzahlung verlassen – weshalb es längst wichtig ist, eine private Altersvorsorge vorzunehmen. Immer noch ist die Riester Rente eines der besten Altersvorsorgeprodukte, die es derzeit gibt. Durch die staatliche Förderung, die Anerkennung, aber Nicht-Anrechnung beim Arbeitslosengeld II (im Volksmund immer noch Hartz IV genannt) und die nicht mögliche Pfändbarkeit des angesparten Geldes ist dies gerade für den kleinen Mann die richtige Anlage für das Alter.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat nun neue Zahlen bekannt gegeben, die zeigen, wie gut und wie wichtig die Riester Rente und die Geldanlage in Riester Verträge ist.

„Weiter großer Zuspruch: knapp 12 Millionen Riester-Renten !
Jetzt Zulagenantrag stellen!

Die Riester-Rente erfährt weiter großen Zuspruch: 420.000 Bürgerinnen und Bürger entschieden sich in den Monaten Juli, August und September neu für einen riestergeförderten Versicherungs-, Bankspar- oder Investmentfondssparvertrag. Dieser Zuwachs ist für das wegen der Ferien traditionell abschlussschwächere 3. Quartal bemerkenswert. Die Gesamtzahl aller seit Einführung 2001 abgeschlossenen Policen erhöht sich damit auf 11.973.000 – ein Zuwachs binnen Jahresfrist von über 23 Prozent.

Vor dem Hintergrund der Finanzkrise zeigt sich: Die Menschen vertrauen bei der Altersvorsorge zurecht der Riester-Rente. Denn hier müssen die Anbieter bei der Geldanlage strikten Regeln folgen und Sicherheit groß schreiben. Am Ende muss immer mindestens das eingezahlte Kapital plus staatliche Zulagen als Zusatzrente zurückfließen. Das bewährt sich gerade in diesen Tagen.

Um später den vollen Nutzen aus der Riester-Vorsorge zu ziehen, müssen Riester-Sparer allerdings zum Jahresende 2008 eine wichtige Frist beachten: Wer seit 2006 – oder auch früher – private Altersvorsorge mit dem Aufbau einer Riester-Rente betreibt, sollte prüfen, ob dem Produktanbieter (Versicherung, Bank oder Fondsgesellschaft) bereits der Zulagenantrag für das Jahr 2006 vorliegt – und dies gegebenenfalls nachholen. Die Zulage muss in jedem Fall beantragt werden; auch dann, wenn die darüber hinausgehende steuerliche Förderung im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung geltend gemacht werden soll.

Zu Beginn des Jahres 2005 wurde der so genannte Dauerzulagenantrag eingeführt. Bei Abschluss eines Riester-Vertrags und auch noch danach kann man den Anbieter einmalig damit beauftragen, künftig jährlich den Zulagenantrag bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) zu stellen. Diese Bevollmächtigung gilt bis auf Widerruf; die Zulage wird so Jahr für Jahr automatisch auf den Vorsorgevertrag gutgeschrieben, ohne dass der Antrag jeweils neu gestellt werden muss.

Wer noch keinen Vertrag über eine Riester-Rente zur zusätzlichen privaten Alterssicherung abgeschlossen hat, kann dies bis Jahresende tun und sich so noch alle Vorteile in Form von Zulagen und Steuerersparnissen für das Jahr 2008 sichern. Dazu müssen vier Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens (höchstens 2.100 Euro; abzüglich der Grundzulage von 154 Euro und ggf. der Zulage(n) für kindergeldberechtigte Kinder von jeweils 185 Euro bzw. 300 Euro für nach 2007 geborene Kinder) in ein förderfähiges Riester-Produkt fließen.

Durch das Eigenheimrentengesetz stehen hierbei jetzt – neben privater Rentenversicherung, Banksparplan oder Fondssparplan hinaus – weitere Anlageformen zur Auswahl: Selbst genutztes Wohneigentum wird besser in die Riester-Förderung einbezogen; künftig werden auch Tilgungsbeiträge zur Abbezahlung eines Baukredits mit Riester-Zulagen gefördert. Zudem kann das gesamte Riester-Kapital zur Anschaffung oder Entschuldung einer Immobilie oder zu Beginn der Auszahlungsphase zur Entschuldung einer bereits in der Vergangenheit angeschafften Wohnung aus dem Altersvorsorgevertrag entnommen werden.

Zahlreiche dieser neuen Produkte wurden zum 1. November von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zertifiziert. Informationen und Beratung rund um die Riester-Rente – zu den hergebrachten wie den nun neuen Anlageformen – gibt es bei Banken, Sparkassen, Versicherungen und Investmentgesellschaften oder im Internet“. Und genau diese wichtigen Informationen sowie einen Vergleich mehrerer Verträge zur Riester Rente finden Sie hier. Und das unabhängig und kostenlos!