EANS-Hauptversammlung: Frauenthal Holding AG / Einladung zur Hauptversammlung

——————————————————————————–
Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
——————————————————————————–

Frauenthal Holding AG
Wien, FN 83990 s
ISIN AT0000762406

Einberufung

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur

23. ordentlichen Hauptversammlung der Frauenthal Holding AG

am Mittwoch, dem 6. Juni 2012, um 13.30 Uhr, BÖRSENSÄLE WIEN,
Wipplingerstraße 34, 1010 Wien.

Für 11:30 Uhr laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre, die sich
im Sinne der unten angeführten Bestimmungen zur Teilnahme an der
Hauptversammlung angemeldet haben, vorab zu einem Mittagessen in die
Börsensäle, wobei wir ersuchen bereits vor der Einnahme des
Mittagessens die Stimmkarten bei der Registrierung zur beheben.

Tagesordnung der Hauptversammlung

1. Vorlage des Jahresabschlusses, des zu einem Bericht zusammengefassten
Lageberichts, des Corporate Governance-Berichts, des Konzernabschlusses und
des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2011.

2. Vorlage des schriftlichen Berichts des Sonderprüfers INTERFIDES
Wirtschaftsprüfungs- und SteuerberatungsgmbH, Wien, aufgrund des in der
Hauptversammlung vom 14.5.2009 gestellten Antrags auf Sonderprüfung vom
27.2.2012 sowie gegebenenfalls Beschlussfassung darüber.

3. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31.12.2011
ausgewiesenen Bilanzgewinns.

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2011.

5. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2011.

6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2012.

7. Wahlen in den Aufsichtsrat.

8. Beschlussfassung über
a. die Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs
1 Z 8 und Abs 1a und Abs 1b AktG zu erwerben,
b. die Ermächtigung des Vorstands für die Veräußerung eigener Aktien eine
andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein
öffentliches Angebot unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu
beschließen,
c. die Aufhebung der zuletzt erteilten Ermächtigung des Vorstands zum
Erwerb eigener Aktien mit Hauptversammlungsbeschluss vom 2.6.2010.

9. Beschlussfassung über
a. die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals, auch mit der
Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts und mit der Möglichkeit
zur Ausgabe der neuen Aktien gegen Sacheinlage [Genehmigtes Kapital
2012],
b. die Aufhebung des Genehmigten Kapitals gemäß Hauptversammlungsbeschluss
vom 3.5.2007.

10. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung, insbesondere im Hinblick
auf das Genehmigte Kapital 2012 und zur Anpassung an geänderte gesetzliche
Bestimmungen – Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2011.

UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 16. Mai 2012 auf
der Internetseite der Gesellschaft unter www.frauenthal.at/Investor
Relations/Hauptversammlung 2012 zugänglich und werden auch in der
Hauptversammlung aufliegen:

– Jahresabschluss,
– Corporate Governance-Bericht,
– Konzernabschluss,
– zusammengefasster Lagebericht und Konzernlagebericht,
– Vorschlag für die Gewinnverwendung,
– Bericht des Aufsichtsrats,
jeweils für das Geschäftsjahr 2011;

– Beschlussvorschläge des Vorstands und/oder des Aufsichtsrats zu den
Tagesordnungspunkten 3 – 10,
– Satzung unter Ersichtlichmachung der vorgeschlagenen Änderungen,
– Erklärungen der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat zu TOP 7
gemäß § 87 Abs. 2 AktG,
– Bericht des Vorstands zu TOP 8 – Erwerb eigener Aktien 2012,
Bezugsrechtsausschluss,
– Bericht des Vorstands zu TOP 9 – Genehmigtes Kapital 2012,
Bezugsrechtsausschluss,
– Bericht des Sonderprüfers INTERFIDES Wirtschaftsprüfungs- und
SteuerberatungsgmbH, Wien, vom 27.2.2012,
– Formulare für die Erteilung einer Vollmacht,
– Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
– vollständiger Text dieser Einberufung.

Hinweis auf die Rechte der Aktionäre GEM. §§ 109, 110, 118 und 119
AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und
die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser
Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte
auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt
gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am
16. Mai 2012 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 1090
Wien, Rooseveltplatz 10, Abteilung Investor Relations, Mag. Erika
Hochrieser, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein
Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Zum Nachweis der
Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die
Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt
wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei
Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum
Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben
Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen.

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen,
können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass
diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Textform spätestens am 25. Mai 2012 der Gesellschaft entweder per
Telefax an +43 (1) 505 42 06 – 33 oder in Textform an 1090 Wien,
Rooseveltplatz 10, Abteilung Investor Relations, Mag. Erika
Hochrieser, oder per E-Mail e.hochrieser@frauenthal.at, wobei das
Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
anzuschließen ist, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines
Aufsichtsrats-Mitglieds tritt an die Stelle der Begründung die
Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs. 2 AktG. Für den
Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses
Aktionärsrechtes genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage
einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der
Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf.
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird
auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche
Bestätigung eines Notars, für die das oben zur Depotbestätigung
Ausgeführte sinngemäß gilt.

Sofern Namensaktien oder Zwischenscheine ausgegeben sind, ist die
Eintragung im Aktienbuch maßgeblich und es bedarf keines gesonderten
Nachweises durch den Aktionär.

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft
über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.

Jeder Aktionär ist berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem Punkt
der Tagesordnung Anträge zu stellen. Voraussetzung hiefür ist der
Nachweis der Teilnahmeberechtigung im Sinne der Einberufung.
Ausdrücklich wird auf Folgendes hingewiesen: Personen zur Wahl in den
Aufsichtsrat (Punkt 7 der Tagesordnung) können nur von Aktionären,
die zusammen mindestens 1 % des Grundkapitals halten, vorgeschlagen
werden. Solche Wahlvorschläge müssen spätestens am 25. Mai 2012 in
der oben angeführten Weise der Gesellschaft zugehen.

Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den
§§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite
der Gesellschaft www.frauenthal.at/InvestorRelations/Hauptversammlung
2012 zugänglich.

Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im
Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach
dem Anteilsbesitz bzw. sofern Namensaktien oder Zwischenscheine
ausgegeben sind nach der Eintragung im Aktienbuch jeweils am Ende des
27. Mai 2012, 24.00 Uhr (Wiener Zeit) (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der und zur Ausübung der Aktionärsrechte in der
Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär
ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Depotverwahrte Inhaberaktien

Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des
Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a
AktG, die der Gesellschaft spätestens am 1. Juni 2012 ausschließlich
unter einer der nachgenannten Adressen zu gehen muss.

Per Post oder HV-Veranstaltungsservice GmbH
Boten Kennwort: Frauenthal
Seeböckgasse 41
1160 Wien

als Bevollmächtigte von Frauenthal Holding AG oder

Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 81

Per E-Mail: anmeldung.frauenthal@hauptversammlung.at, wobei die
Depotbestätigung in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
anzuschließen ist

Frauenthal Holding AG nimmt Depotbestätigungen und Erklärungen gemäß
§ 114 Abs 1 vierter Satz AktG nicht über ein international
verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetz der
Kreditinstitute (SWIFT) entgegen, da stattdessen andere elektronische
Kommunikationswege (Telefax und E-Mail) eröffnet werden. Dies
deshalb, da Frauenthal Holding AG bei den vorangegangenen beiden
Hauptversammlungen jeweils SWIFT als elektronischen Kommunikationsweg
angeboten hat, die depotführenden Kreditinstitute jedoch hievon
keinen nennenswerten Gebrauch gemacht haben.

Nicht depotverwahrte Inhaberaktien

Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche
Bestätigung eines österreichischen öffentlichen Notars, die der
Gesellschaft ausschließlich unter einer der oben genannten Adressen
zugehen muss.

Namensaktien, Zwischenscheine

Sofern Namensaktien oder Zwischenscheine ausgegeben sind, ist für die
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung ausschließlich die
Eintragung im Aktienbuch maßgeblich; es bedarf keiner Anmeldung zur
Hauptversammlung.

Depotbestätigung gem. § 10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz
in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in
einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende
Angaben zu enthalten: – Angaben über den Aussteller: Name/Firma und
Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten
gebräuchlichen Codes, – Angaben über den Aktionär: Name/Firma,
Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls
Register und Registernummer bei juristischen Personen, – Angaben
über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000762406,
– Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung, – Zeitpunkt auf den
sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf
den oben genannten Nachweisstichtag 27. Mai 2012 beziehen.

Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer
Sprache entgegengenommen.

Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw.
durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre
können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw.
Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.

Vertretung durch Bevollmächtigte

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt
ist, hat das Recht, einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des
Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie
der Aktionär hat, den er vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder
einer juristischen Person) in Textform erteilt werden. Die
Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des Vorstands oder des
Aufsichtsrats darf das Stimmrecht als Bevollmächtigter nur ausüben,
soweit der Aktionär eine ausdrückliche Weisung über die Ausübung des
Stimmrechts zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat. Es
können auch mehrere Personen bevollmächtigt werden. Ohne
ausdrückliche anderslautende Weisung des Aktionärs ist bei Bestellung
mehrerer Bevollmächtigter jeder von diesen selbständig
vertretungsbefugt.

Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens 5. Juni 2012,
16.00 Uhr, ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen
zugehen:

Per Post oder HV-Veranstaltungsservice GmbH
Boten Kennwort: Frauenthal
Seeböckgasse 41
1160 Wien

als Bevollmächtigte von Frauenthal Holding AG oder

Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 81

Per E-Mail: anmeldung.frauenthal@hauptversammlung.at (als
eingescannter Anhang TIF, PDF, etc.)

Am Tag der Hauptversammlung ausschließlich:
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort

Ein Vollmachtsformular wird auf Verlangen zugesandt und ist auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
www.frauenthal.at/InvestorRelations/Hauptversammlung 2012 abrufbar.

Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht
erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung
die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die
Übermittlung dieser Erklärung gilt § 10a Abs. 3 AktG sinngemäß.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 9.434.990,– eingeteilt in
9.434.990 auf den Inhaber lautende Stückaktien (Aktien). Jede Aktie
gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung 272.456 Stück eigene Aktien. Die
Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt
demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung 9.162.534 Stück.

Wien, im Mai 2012
Der Vorstand

Rückfragehinweis:
Frauenthal Holding AG

Dr. Martin Sailer
E-Mail: m.sailer@frauenthal.at

Mag. Erika Hochrieser
E-Mail: e.hochrieser@frauenthal.at

Rooseveltplatz 10
A-1090 Wien
Tel + 43(1) 505 42 06
Fax + 43(1) 505 42 06-33
www.frauenthal.at

Ende der Mitteilung euro adhoc
——————————————————————————–

Emittent: Frauenthal Holding AG
Rooseveltplatz 10
A-1090 Wien
Telefon: +43 1 505 42 06
FAX: +43 1 505 42 06 -33
Email: holding@frauenthal.at
WWW: www.frauenthal.at
Branche: Technologie
ISIN: AT0000762406, AT0000492749
Indizes: ATX Prime
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch

Quelle: http://www.presseportal.de/pm/66340/2249237/eans-hauptversammlung-frauenthal-holding-ag-einladung-zur-hauptversammlung/api