DKB in dubiose Immobiliengeschäfte verwickelt?

Wie die unabhängige Stiftung Warentest heute mitteilte, muss die Deutsche Kreditbank (DKB) Schadenersatz bezahlen – wie sie mit Immobilienvermittlern gemeinsame Sache gemacht haben soll, die Eigentumswohnungen zu überteuerten Preisen verkauften. Und muss sich zugleich dem Vorwurf stellen, „im großen Stil Wohnungen zu nicht marktgerechten Preisen finanziert zu haben“, wie die Stiftung Warentest weiter mitteilte.

Eigentumswohnungen:

DKB finanzierte dubiose Immobiliengeschäfte

Die Deutsche Kreditbank (DKB) hat offenbar in den letzten Jahren in Hunderten von Fällen den Verkauf von überteuerten Immobilien finanziert. Sie arbeitete dabei mit Verkäufern zusammen, die Geldanleger mit geschönten Zahlen köderten. So wurden Käufern, die eine vermietete Eigentumswohnung als Kapitalanlage kaufen wollten, überhöhte Mieteinnahmen und unrealistische Steuervorteile in Aussicht gestellt. Die DKB finanzierte die Geschäfte, obwohl ihr klar sein musste, dass die Wohnungen überteuert waren.
In einem Fall, in dem zwei Berliner Anleger gegen die DKB klagten, hat das Landgericht Berlin die DKB zu Schadenersatz verurteilt. Die Richter sind der Auffassung, dass die DKB mit den Vermittlern der Immobilien gemeinsame Sache gemacht haben. Die Bank übernahm die Finanzierung der Immobilien, obwohl sie wusste, dass die Käufer falsch über die Höhe der monatlichen Zuzahlungen sowie über angebliche Steuervorteile informiert waren.

Die beiden Anleger hatten eine vermietete Eigentumswohnung in Berlin Mariendorf für 89.000 Euro gekauft. Vermittelt hatte das Geschäft die inzwischen nicht mehr tätige R+R First Concept Vertriebs GmbH. Um die Finanzierung kümmerte sich die Thomas Friese Unternehmensberatung, die sich in ihrem Briefkopf als Partner der DKB bezeichnet. Um den Anlegern den Kauf schmackhaft zu machen, schönten die Vermittler die monatlichen Belastungen. Tatsächlich waren sie mehr als doppelt so hoch. Die DKB habe mit der R+R First Concept institutionell zusammengearbeitet, urteilten die Richter und werteten das Verhalten der Bank als „arglistige Täuschung“.

Nach dem Urteil muss die DKB den Anlegern jetzt alle im Zusammenhang mit dem Wohnungskauf entstandenen Schäden ersetzten. Allerdings will die DKB gegen das Urteil Berufung einlegen. Für die Bank geht es offenbar um viel mehr als den Schadenersatz in einem Fall. Der von den Klägern beauftrage Rechtsanwalt wirft der DKB vor, im großen Stil Wohnungen zu nicht marktgerechten Preisen finanziert zu haben. Der Anwalt vertritt nach eigenen Angaben weitere 1.000 Anleger, die mit der DKB vermietete Wohnungen finanziert haben.

Weitere Informationen finden sich unter www.test.de/dkb.“

Quelle Pressemitteilung: Stiftung Warentest, www.test.de