Deutsche Börse und NYSE Euronext bieten Sonderdividende für Aktionäre

Barausschüttung für Aktionäre des Zusammenschlusses Deutsche Börse und NYSE Euronext

Es gibt Geld! Die Deutsche Börse und NYSE Euronext bieten eine Sonderdividende für Aktionäre. Es gibt eine Barausschüttung für Aktionäre des Zusammenschlusses Deutsche Börse und NYSE Euronext. Dies teilte die Deutsche Börse soeben mit.

DEUTSCHE BÖRSE AG UND NYSE EURONEXT KÜNDIGEN SONDERDIVIDENDE VON 2,00 € FÜR DIE AKTIONÄRE DES KOMBINIERTEN KONZERNS AN
Barausschüttung soll direkt nach dem Vollzug der Transaktion erfolgen 7. Juni 2011

Deutsche Börse: Deutsche Börse AG (XETRA:DB1) und NYSE Euronext (NYSE:NYX) haben heute angekündigt, dass sie dem Board of Directors der neuen Holdinggesellschaft Alpha Beta Netherlands Holding N.V. („Holdco“) empfehlen, eine einmalige Sonderdividende von 2,00 € pro „Holdco“-Aktie aus den Kapitalrücklagen der Holdco direkt nach Vollzug des Zusammenschlusses Deutsche Börse und NYSE Euronext auszuschütten. Die Barausschüttung steht unter dem Vorbehalt von verschiedenen Zustimmungen und Bedingungen, wie der Zustimmung durch den Aufsichtsrat der Deutsche Börse AG und des Board of Directors der NYSE Euronext, die beide für den 16. Juni 2011 geplant sind, sowie, nach Vollzug des Deutsche Börse und NYSE Euronext Zusammenschlusses, durch das Board of Directors der „Holdco“. Der Aufsichtsratsvorsitzende der Deutsche Börse AG und der Chairman des Board of Directors der NYSE Euronext haben auf Basis der Finanzplanung des Managements und nach Erörterung mit den Mitgliedern ihres Gremiums die Unterstützung dieser Maßnahme ausgedrückt.

Reto Francioni, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Börse und designierter Chairman der „Holdco“, sagte: „Die Deutsche Börse hat in der Vergangenheit stets eine aktionärsfreundliche Ausschüttungspolitik verfolgt, bei gleichzeitiger Beibehaltung eines exzellenten Kredit-Rating Profils insbesondere zur Unterstützung des Eurex Clearing und Clearstream Geschäfts. Die Sonderdividende von 2,00 € pro „Holdco“-Aktie ist ein Zeichen, dass die neue Holdinggesellschaft eine für Aktionäre wertschaffende und umsichtige Politik bezüglich des Umgangs mit dem Kapital der Gesellschaft anstrebt, die die Bedürfnisse von Kunden in den sich wandelnden Kapitalmärkten widerspiegelt.“

Duncan Niederauer, Chief Executive Officer der NYSE Euronext und designierter CEO der „Holdco“, sagte: „Dass wir eine Sonderdividende ausschütten können, unterstreicht die Stärke des kombinierten Unternehmens, das in allen Kapitalmarktdienstleistungen einschließlich Derivatehandel und Risikomanagement, Kapitalbeschaffung und Aktienhandel global führend sein wird. Dank der ausgezeichneten Cashflow-Generierung des kombinierten Konzerns bleibt unsere Bilanz auch künftig solide, so dass wir eine attraktive Dividende zahlen, Aktien zurückkaufen und in neue Wachstumschancen investieren können.“

Legt man die Aktien-Tauschverhältnisse zugrunde, die in der Vereinbarung über den Unternehmenszusammenschluss geregelt wurden, werden für jede Aktie der Deutschen Börse, die nach Maßgabe des aktuellen Umtauschangebots (mit einer Umtauschquote von 1:1) angedient wird, 2,00 € gezahlt. Für jede NYSE Euronext Aktie (Umtauschquote von 0,47:1 und Wechselkurs von 1,4576 US$ je Euro) werden 0,94 € / 1,37 US$ gezahlt. Insgesamt wird sich die von der „Holdco“ gezahlte Dividende unter der Annahme, dass 100 Prozent der Deutsche Börse Aktionäre das Tauschangebot annehmen, auf rund 620 Mio. € / 904 Mio. US$ belaufen.

Zusätzliche Informationen und wo diese zu finden sind

Im Zusammenhang mit dem angestrebten Unternehmenszusammenschluss der NYSE Euronext und der Deutsche Börse AG, hat die Alpha Beta Netherlands Holding N.V. (“Holding”) ein Registration Statement (Form F-4) bei der U.S. Securities and Exchange Commission (“SEC”) eingereicht, das die SEC am 3. Mai 2011 für wirksam erklärt hat. Das Registration Statement enthält (1) ein Proxy Statement von NYSE Euronext, das zugleich einen Prospekt für Holding darstellen wird, und (2) einen Angebotsprospekt von Holding, der zugleich im Zusammenhang mit dem Angebot von Holding zum Erwerb der Aktien von U.S. Aktionären der Deutsche Börse AG verwendet wird. Holding hat außerdem eine Angebotsunterlage bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) eingereicht, deren Veröffentlichung von der BaFin gestattet wurde und die entsprechend den Vorschriften des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes („WpÜG“) am 4. Mai 2011 veröffentlicht wurde.

Investoren und Inhaber von Wertpapieren werden gebeten, das endgültige Proxy Statement / den Prospekt, den Angebotsprospekt, die Angebotsunterlage und die im Zusammenhang mit dem Tauschangebot veröffentlichten weiteren begleitenden Informationen bezüglich der angestrebten Transaktion zu lesen, weil hierin wichtige Informationen enthalten sein werden. Eine kostenlose Kopie des endgültigen Proxy Statement / des Prospektes, des Angebotsprospekts sowie weiterer Dokumente, die von NYSE Euronext und Holding bei der SEC eingereicht wurden, können Sie auf der Website der SEC unter www.sec.gov erhalten. Das Proxy Statement / der Prospekt, sowie die weiteren Dokumente können ferner auf der Website von NYSE Euronext unter www.nyse.com kostenfrei abgerufen werden. Die Angebotsunterlage und die im Zusammenhang mit dem Tauschangebot veröffentlichten weiteren begleitenden Informationen sind auf der Website der Holding unter www.global-exchange-operator.com verfügbar. Aktionäre der Deutsche Börse, die das Tauschangebot angenommen haben, haben gewisse Rücktrittsrechte, die in der Angebotsunterlage näher beschrieben sind.

Dieses Dokument stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien an Holding, Deutsche Börse AG oder NYSE Euronext dar. Die endgültigen Bedingungen und weitere das Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen sind in der Angebotsunterlage, deren Veröffentlichung durch die BaFin gestattet worden ist, und in den bei der SEC eingereichten Dokumenten enthalten.

Wertpapiere werden ausschließlich mittels eines Prospekts angeboten, der den Anforderungen von Section 10 des U.S. Securities Act von 1933, in seiner geltenden Fassung, sowie anwendbaren Europäischen Vorschriften genügt. Das Tauschangebot und die Angebotsunterlage stellen keine Abgabe, Veröffentlichung oder öffentliche Bewerbung eines Angebots gemäß den Gesetzen und Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen Deutschlands, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten dar. Die maßgeblichen endgültigen Bedingungen der angestrebten Transaktion zum Zusammenschluss von Unternehmen werden in den Informationsdokumenten veröffentlicht, die Gegenstand der Prüfung durch die zuständigen Europäischen Börsenaufsichtsbehörden sind.

Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen, insbesondere für qualifizierte institutionelle Investoren (tekikaku kikan toshika) im Sinne von Artikel 2 Abs. 3 (i) des japanischen Wertpapier- und Börsengesetzes (Financial Instruments and Exchange Act, Gesetz Nr. 25 von 1948, in der jeweils geltenden Fassung), wird das Tauschangebot weder unmittelbar noch mittelbar – auch nicht durch die Nutzung des Postwegs oder durch andere Mittel oder Instrumente des inländischen oder internationalen Geschäftsverkehrs (u.a. Übertragung per Telefax, Telefon oder Internet) oder durch Einrichtungen einer Wertpapierbörse – in Japan unterbreitet. Daher ist der Versand dieser Bekanntmachung oder jeglicher begleitender Unterlagen auf dem Postweg oder deren anderweitige Verbreitung, Weiterleitung, oder Übermittlung in, nach oder aus Japan unzulässig.

Die Aktien der Holding wurden nicht nach den jeweils anwendbaren wertpapierrechtlichen Vorschriften Japans zugelassen. Eine solche Zulassung ist auch nicht geplant. Somit dürfen die Aktien der Holding, vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen, insbesondere für qualifizierte institutionelle Investoren (tekikaku kikan toshika) im Sinne von Artikel 2 Abs. 3 (i) des japanischen Wertpapier- und Börsengesetzes (Financial Instruments and Exchange Act, Gesetz Nr. 25 von 1948, in der jeweils geltenden Fassung), nicht in Japan zum Verkauf angeboten oder verkauft oder Personen in Japan – auch nicht für deren Rechnung oder zu deren Gunsten – zum Verkauf angeboten oder verkauft werden.

Beteiligte bei der Einwerbung on Stimmrechten

NYSE Euronext, Deutsche Börse AG und Holding, die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat, übrige Mitglieder der Geschäftsleitung sowie Arbeitnehmer dieser Gesellschaften können als Beteiligte bei der Einwerbung von Stimmrechtsvollmachten von Aktionären von NYSE Euronext bezüglich der angestrebten Transaktion zum Zusammenschluss von Unternehmen angesehen werden. Zusätzliche Informationen über die Interessen derart Beteiligter werden in dem Proxy Statement / dem Prospekt und in den weiteren Dokumenten, die bei der SEC eingereicht werden, enthalten sein.

Zukunftsgerichtete Aussagen

Dieses Dokument enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen über NYSE Euronext, Deutsche Börse AG, Holding, die erweiterte Gruppe und andere Personen, die Ausführungen über die angestrebte Transaktion zum Zusammenschluss von Unternehmen, die Wahrscheinlichkeit, dass diese Transaktion zum Abschluss gebracht werden kann, die Auswirkungen der Transaktion auf die Geschäfte von NYSE Euronext oder Deutsche Börse AG, oder andere Ausführungen, die sich nicht auf historische Fakten beziehen, enthalten können. Solche zukunftsgerichteten Aussagen unterliegen stets Risiken und Ungewissheiten, da sie sich auf in der Zukunft liegende Ereignisse beziehen bzw. von Umständen abhängen, deren Eintritt ungewiss ist. Zukunftsgerichtete Aussagen stellen keine Zusicherung einer zukünftigen Wertentwicklung, der tatsächlichen Unternehmensergebnisse, Finanzlage oder Liquiditätslage dar, und die Entwicklung des Industriezweigs, in dem Deutsche Börse AG und NYSE Euronext tätig sind, kann wesentlich von der Darstellung oder der Andeutung in der zukunftsgerichteten Aussage auf dieser Internetseite abweichen. Die in die Zukunft gerichteten Aussagen treffen eine Aussage allein zum Zeitpunkt ihrer Abgabe. Vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Regelungen werden Holding, Deutsche Börse AG und NYSE Euronext zukunftsgerichtete Aussagen – sei es auf Grund von neuen Informationen, zukünftigen Ereignissen oder aus anderem Grund – weder aktualisieren noch öffentlich korrigieren.“

Quelle Pressemitteilung: Deutsche Börse